Der Oberste Gerichtshof erklärte am Dienstag, dass ein Fall nicht unnötig vom Oberlandesgericht zur erneuten Prüfung zurückverwiesen werden sollte, da dies eine neue Runde der Rechtsstreitigkeiten einleitet. Die Richterbank stellte klar, dass das Ziel sei, Rechtsstreitigkeiten zu verringern, nicht sie zu fördern.
Die Richterbank hob einen Beschluss des Allahabad High Court auf, der eine Angelegenheit zur erneuten Prüfung zurückverwiesen hatte, nachdem alle betroffenen Parteien angehört worden waren. Der Fall betraf die Ablehnung eines Antrags einer Person durch die Behörden auf Korrektur einer Grundstückskarte.
Bei der Prüfung der Berufung stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass das Gericht den Paragrafen 30 des Uttar Pradesh Revenue Code von 2006, der die Führung von Karten und Feldbüchern regelt, falsch ausgelegt und sich darauf berufen hatte.
Die Bank führte aus, dies hätte zu unnötigen und vermehrten Rechtsstreitigkeiten führen können. Sie sagte: „Wir möchten auch festhalten, dass die frühere Ansicht dieses Gerichts war, dass bei Verstößen gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens die Sache zurückverwiesen werden sollte, um der betroffenen Partei eine Anhörung zu ermöglichen. Mit der Zeit hat sich diese Ansicht jedoch geändert. Das Ziel ist es, Rechtsstreitigkeiten zu reduzieren, nicht sie zu vermehren. Eine unnötige Zurückverweisung durch das Oberlandesgericht leitet eine neue Runde des Rechtsstreits ein, was vermieden werden sollte.“
Ursprünglich war ein beim Sammler (Collector) gestellter Antrag auf Korrektur einer Grundstückskarte abgelehnt worden. Anschließend wies auch der Additional Commissioner den Einspruch gegen den Beschluss des Sammlers zurück. Fast 17 Jahre später wurde ein weiterer Antrag auf Kartenkorrektur gestellt, der jedoch von der zuständigen Behörde abgelehnt wurde.
Daraufhin gelangte die Angelegenheit vor das Oberlandesgericht, das den Fall nach Gewährung einer ordnungsgemäßen Anhörungsgelegenheit für alle Beteiligten zur erneuten Prüfung zurückverwies.
Unter Berufung auf Paragraf 30 des Uttar Pradesh Revenue Code von 2006 stellte die Richterbank des Obersten Gerichtshofs klar, dass der Sammler verpflichtet ist, für jedes Dorf auf vorgeschriebene Weise eine Karte und ein Feldbuch zu führen und alle darin vorgenommenen Änderungen jährlich oder nach vorgeschriebenen längeren Intervallen zu erfassen.