New Delhi Die Zentralregierung könnte es Beschäftigten mit einem Pensionsfonds-Konto (PF) noch vor Diwali erlauben, ihr PF-Geld an Geldautomaten abzuheben. Am 10. und 11. Oktober wird eine wichtige Sitzung stattfinden, um diesen Vorschlag zu besprechen.

Die Regierung möchte damit 8 Crore (80 Millionen) EPFO-Mitgliedern mehr Komfort bieten, damit sie vor Diwali mehr Geld zur Verfügung haben. In dieser Sitzung könnte der EPFO-Vorstand auch einen Vorschlag prüfen, die Mindestpension von derzeit ₹1.000 auf ₹1.500–₹2.500 pro Monat zu erhöhen, was von Gewerkschaften seit langem gefordert wird.

Bald startet die EPFO zudem ihren neuen Digitaldienst ‚EPFO 3.0‘. Dieser wird nicht nur die Geldabhebung vereinfachen, sondern auch Prozesse wie die Aktualisierung von Informationen und die Beantragung von Leistungen beschleunigen. Beschäftigte können Geld an Geldautomaten abheben, indem sie ihre UAN aktivieren und ihr Konto mit Aadhaar verknüpfen.

Wie wird die PF-Geldabhebung via ATM und UPI funktionieren? Im Rahmen dieses neuen Prozesses wird die EPFO eine spezielle ATM-Karte an ihre Mitglieder ausgeben, die mit ihrem PF-Konto verknüpft ist. Mit dieser Karte können Mitglieder ihr PF-Geld direkt an Geldautomaten abheben. Für die Abhebung via UPI muss das PF-Konto mit UPI verknüpft werden. Anschließend können Mitglieder PF-Geld auf ihr Bankkonto überweisen.

75 % des PF-Geldes kann einen Monat nach Jobverlust abgehoben werden Gemäß den PF-Abhebungsregeln kann ein Mitglied, das seine Arbeit verliert, nach einem Monat 75 % des Geldes von seinem PF-Konto abheben. So kann der finanzielle Bedarf während der Arbeitslosigkeit gedeckt werden. Die verbleibenden 25 % des eingezahlten Betrags können zwei Monate nach dem Jobverlust abgehoben werden.

Einkommensteuerregeln für die PF-Auszahlung Wenn ein Beschäftigter eine Dienstzeit von 5 Jahren in einem Unternehmen vollendet hat und dann sein PF abhebt, fällt keine Einkommensteuer darauf an. Die 5-Jahres-Frist kann auch über einen oder mehrere Arbeitgeber hinweg zusammengerechnet werden. Es ist nicht notwendig, die vollen 5 Jahre im selben Unternehmen beschäftigt zu sein. Die Gesamtdauer muss mindestens 5 Jahre betragen.