Die zuständige Behörde erließ eine Verwarnung mit der strikten Anordnung, sogenannte „Frische-Lampen“ nicht mehr zu verwenden. Betreiber werden dazu verpflichtet, Leuchtmittel mit Aufschriften wie „Frische-Lampe“, „Rötungsverstärker“ oder „Verschönerer“, die die tatsächlichen sensorischen Eigenschaften frischer Produkte verändern können, weder zu beschaffen noch einzusetzen. Ebenfalls untersagt ist die Ausstattung von Leuchten mit farbigen Lampenschirmen, Kunststofftüten, Folien, Zellophan oder ähnlichen Materialien.
Des Weiteren wird Betreibern von Feinkost, Gebäck, Kaltgerichten und ähnlichen Produkten empfohlen, diese Regelungen zu beachten und auf Lichtquellen zu verzichten, die die Wahrnehmung der tatsächlichen sensorischen Eigenschaften der Lebensmittel durch die Verbraucher beeinflussen.
Gemäß den „Maßnahmen zur Überwachung und Verwaltung der Qualitätssicherheit beim Marktverkauf von essbaren Agrarprodukten“ führt die Nutzung von Beleuchtungs- oder anderen Einrichtungen, die die tatsächliche Farbe und andere sensorische Eigenschaften essbarer Agrarprodukte erheblich verändern und dadurch die Wahrnehmung der Verbraucher in die Irre führen, zu einer Anordnung zur Korrektur und einer Verwarnung durch die zuständige Marktüberwachungsbehörde auf Kreisebene oder höher. Bei Weigerung, die Korrektur vorzunehmen, wird ein Bußgeld zwischen 5.000 und 30.000 Yuan verhängt.
Die Verwarnung fordert alle Marktbetreiber und Lebensmittelverkäufer auf, umgehend Selbstkontrollen und Korrekturen durchzuführen, ihre Geschäftspraktiken proaktiv zu standardisieren und die Grundlinie des ehrlichen Geschäftsgebarens einzuhalten. Die Marktüberwachungsbehörden werden ihre Kontrollen verstärken und Verstöße gegen die Nutzung von „Frische-Lampen“ bei Weigerung zur Korrektur gesetzlich streng ahnden.