Durchführungsempfehlungen zur Stärkung des Managements des ländlichen Wohnungsbaus im Stadtbezirk Fengxian
Veröffentlichungsvermerk
Aktenzeichen: HFGF [2025] 2
An alle Bürgermeistereien (Volksregierungen der Großgemeinden), Stadtteilbüros, den Verwaltungsausschuss des Haiwan-Tourismusgebiets sowie alle Fachabteilungen der Bezirksregierung:
Die „Durchführungsempfehlungen zur Stärkung des Managements des ländlichen Wohnungsbaus im Stadtbezirk Fengxian“ wurden auf der 108. Sitzung der 6. Volksregierung des Stadtbezirks Fengxian sowie der 168. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 5. Bezirkskomitees geprüft und genehmigt. Sie werden hiermit veröffentlicht und sind gewissenhaft umzusetzen.
Hiermit zur Kenntnisnahme.
Durchführungsempfehlungen zur Stärkung des Managements des ländlichen Wohnungsbaus im Stadtbezirk Fengxian
Um den Geist der „Richtlinien zur Stärkung des Managements des ländlichen Wohnungsbaus“ (Aktenzeichen JCG [2024] 4) des Ministeriums für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung sowie weiterer drei Behörden, die Anforderungen der „Verwaltungsmaßnahmen für den ländlichen Wohnungsbau in Shanghai“ (Regierungsverordnung von Shanghai Nr. 16) und der „Richtlinien zur Durchführung von Pilotarbeit für die Verwaltung von Aktivitäten im ländlichen Wohnungsbau in der Stadt“ (Aktenzeichen HJCZ [2023] 432) der Shanghai-Kommission für Wohnungsbau und Stadt-Land-Entwicklung gründlich umzusetzen, wird Folgendes angestrebt:
- Weitere Stärkung des Qualitäts- und Sicherheitsmanagements für ländliche Wohngebäude (im Folgenden „Bauernhäuser“) im Bezirk,
- Wirksamer Schutz von Leben und Eigentum der Landwirte,
- Verbesserung ihrer Wohnqualität,
- Förderung der Etablierung eines langfristigen Mechanismus für das Baumanagement von Bauernhäusern.
Auf der Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten im Stadtbezirk Fengxian werden daher die nachstehenden Durchführungsempfehlungen formuliert.
1. Klärung der Verantwortlichkeiten im Management des ländlichen Wohnungsbaus
Ziel ist die Stärkung der Qualitäts- und Sicherheitsaufsicht über den Bau von Bauernhäusern durch ressortübergreifende Zusammenarbeit. Es gilt ein umfassendes Managementsystem für den gesamten Prozess – von der Bodennutzung und Planung über den Bau bis zur Nutzung ländlicher Wohngebäude – einzurichten und zu verbessern. Alle Regionen des Bezirks sollen angeleitet werden, ihr Bauernhaus-Management zu optimieren und hochwertige, lebens- und arbeitsfreundliche Bauernhäuser zu errichten.
(1) Umsetzung der primären Verantwortung
Der Eigentümer eines Bauernhauses ist der primär Verantwortliche für die Sicherheit des Hauses und die damit verbundene Baustellensicherheit. Er trägt die Hauptverantwortung für das Sicherheitsmanagement des Hauses und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen während der Bauphase. An der Nutzung, Planung, dem Bau und der Materiallieferung beteiligte Einheiten (oder Einzelpersonen) sind verantwortliche Stellen für das Qualitäts- und Sicherheitsmanagement des Wohngebäudes und tragen jeweils entsprechende Verantwortung.
(2) Verstärkung der lokalen Verantwortung
Die Bezirksregierung ist verantwortlich für die Organisation und Führung des Managements von Bodennutzung, Planung, Bau, Nutzung, Nachbarschaftsbeziehungen und Bausicherheit von Bauernhäusern in ihrem Hoheitsgebiet. Sie hat ein umfassendes, an lokale Gegebenheiten angepasstes Bauernhaus-Managementsystem zu formulieren, einen regelmäßigen Managementmechanismus einzurichten, die Bodenversorgung und Ressourcenzuteilung sicherzustellen und die Verantwortlichkeiten für das Baumanagement von Bauernhäusern vollständig umzusetzen. Die zuständigen Fachabteilungen des Bezirks haben die Aufsicht über und Anleitung für das Bau- und Nutzungsmanagement von Bauernhäusern entsprechend ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zu verstärken.
Die Bürgermeistereien (Stadtteilbüros) sind konkret verantwortlich für das Management von Bodennutzung, Planung, Bau und Nutzung der Bauernhäuser in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dies umfasst:
- Genehmigung der Nutzung ländlicher Hausgrundstücke,
- Bauplanungsgenehmigungen für ländliche Gebiete,
- Gestaltungskontrolle,
- Qualitäts- und Sicherheitsüberwachung der Bauausführung,
- Abnahme nach Fertigstellung,
- Kontrolle des Nutzungsprozesses,
- Überprüfung und Meldung von Verstößen sowie
- Ermittlung und Beseitigung von Sicherheitsrisiken bei Bauernhäusern.
Sie haben einen durchgängigen Aufsichtsmechanismus einzurichten, der die Prüfung vor der Genehmigung, die Baustellenbesichtigung, die Abnahme und die Nutzungskontrolle abdeckt. Für jeden Haushalt sind Bau-Management-Akten anzulegen („Ein Haushalt, eine Akte“), um eine standardisierte Verwaltung zu gewährleisten.
Die Dorfverwaltungen haben unter Anleitung der Bürgermeistereien (Stadtteilbüros) die Anforderungen an das Management des Wohnungsbaus in die Dorfordnungen aufzunehmen, die Dorfbewohner bei den Genehmigungsverfahren für den ländlichen Wohnungsbau zu unterstützen, ein System von Baukoordinatoren einzurichten und die Selbstverwaltung der Wohnungsbauaktivitäten der Dorfbewohner durchzuführen.
(3) Stärkung der ressortübergreifenden Koordination
Die Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Fachabteilungen ist zu verbessern. Gemäß dem Prinzip „Wer genehmigt, überwacht; wer verantwortlich ist, überwacht“ ist ein effektiver Übergang zwischen administrativer Genehmigung und Sicherheitsaufsicht sicherzustellen. Die Aufsichtsmaßnahmen sind zu verfeinern, die Überwachung und Verwaltung zu verstärken, um gemeinsam die Sicherheit im Management von Bodennutzung, Planung, Bau und Nutzung der Bauernhäuser zu gewährleisten.
Die Bezirksabteilung für Planung und Ressourcen leitet die Planung und Anordnung der Bauernhäuser, erteilt die Bauplanungsgenehmigungen für ländliche Gebiete und ist für Organisation, Koordination, Anleitung und Aufsicht im Bereich des vorbeugenden Katastrophenschutzes bei geologischen Risiken im ländlichen Raum zuständig.
Die Bezirksabteilung für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten ist, entsprechend ihrem Zuständigkeitsbereich, verantwortlich …