Laut dem Gesetzentwurf sollen medizinische Untersuchungen, die berufliche Auswahl sowie Sitzungen der Musterungskommissionen stattfinden. Das entsprechende Dokument ist auf der Website der Staatsduma verfügbar. Die Entsendung der Wehrpflichtigen zu ihren Dienstorten wird jedoch weiterhin zweimal jährlich erfolgen – im Frühjahr und im Herbst.
Der neue Gesetzentwurf sieht zudem besondere Einberufungszeiträume für mehrere Bürgerkategorien vor:
- Landbewohner, die mit Feldarbeiten beschäftigt sind, werden vom 15. Oktober bis zum 31. Dezember einberufen;
- Lehrkräfte an Bildungseinrichtungen – vom 1. Mai bis zum 15. Juli;
- Bewohner einiger Regionen des Hohen Nordens – entweder vom 1. Mai bis zum 15. Juli oder vom 1. November bis zum 31. Dezember.
Welche Änderungen wurden am Gesetzentwurf vorgenommen?
Für die zweite Lesung am 21. Oktober wurden mehrere Änderungen eingebracht:
- Wehrpflichtige müssen sich spätestens 30 Tage nach Erhalt einer elektronischen Vorladung beim Wehrdienstamt melden. Ab dem Zeitpunkt der Registrierung der Vorladung ist dem Wehrpflichtigen die Ausreise aus Russland verboten, bis er beim Wehrdienstamt erschienen ist;
- Wehrdienstämter werden in der Lage sein, Auszüge aus dem Melderegister, auch in elektronischer Form, auszustellen;
- Die Musterungskommission wird Entscheidungen über eine Zurückstellung oder Befreiung vom Wehrdienst auch in Abwesenheit des Wehrpflichtigen treffen können. Solche Anträge sollen innerhalb von fünf Werktagen nach ihrer Registrierung geprüft werden.
Die dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist für den 28. Oktober geplant. Wenn das Gesetz vom Präsidenten unterzeichnet wird, treten die Änderungen am 1. Januar 2026 in Kraft.