Moskauer Stadtparlament plant neue Verbote für Graffiti und Wildplakate
Abgeordnete der Moskauer Stadtduma wollen die Liste der Verkehrsanlagen erweitern, auf denen Graffiti und das Anbringen von Werbung unter Strafe gestellt werden. Künftig sollen auch Verkaufsstellen für Wassertickets, Ladestationen für E-Busse, Informationspylone und andere neue Infrastruktureinrichtungen des Verkehrswesens geschützt werden. Die Initiatoren des Gesetzentwurfs begründen dies damit, dass das Verwaltungsgesetzbuch Moskaus mit der rasanten Entwicklung des Verkehrssystems nicht Schritt halte – diese Einrichtungen seien bisher rechtlich nicht geschützt. Ein Experte hingegen meint, dass flächendeckende Videoüberwachung das Vandalismusproblem bereits entschärft habe und verbliebene Täter auch nach Bundesrecht belangt werden könnten.
Der Verkehrsausschuss der Moskauer Stadtduma hat den Gesetzentwurf zur Verabschiedung freigegeben. Das Dokument erweitert die Liste der städtischen Verkehrsinfrastruktureinrichtungen, die in der Anmerkung zu Artikel 8.13 des Moskauer Verwaltungsgesetzbuches („Unbefugtes Anbringen von Informationen an Einrichtungen“) aufgeführt sind. Absatz 5 dieses Artikels sieht Geldstrafen vor für das Anbringen von Schriftzügen und Bildern sowie für das Platzieren von Informations- und Werbematerial an solchen Einrichtungen:
- für Privatpersonen: 3.000 bis 5.000 Rubel
- für Amtsträger: 35.000 bis 50.000 Rubel
- für juristische Personen: 50.000 bis 150.000 Rubel
Allein im Jahr 2024 erließ die staatliche Einrichtung „Transport Organizer“ über 4.000 entsprechende Verfügungen.
Derzeit umfasst der Begriff „städtische Infrastruktureinrichtungen“ Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, Fahrkartenautomaten und -verkaufsstellen, Verkehrszeichen für Straßenbahn-, Bus- oder Oberleitungsbus-Haltestellen, Informationsanzeigen und Haltestellenschilder, Elemente des Straßenbahngleiskörpers, U-Bahn-Anlagen und -Bauwerke, Straßenbahnbetriebshöfe, Oberleitungsbus- und Busdepots, Stellwerke sowie Oberleitungs- und Fahrleitungsmasten. Doch dies ist nach Ansicht der Autoren der Änderungen nicht ausreichend. Aufgrund der Entwicklung der Hauptstadt entstünden „neue Verkehrsinfrastruktureinrichtungen“, wie Verkaufsstellen und Automaten für Tickets im Wassertransport. Auch an diesen würden unbefugt Werbung und Graffiti angebracht, doch es fehlten Maßnahmen gegen die Täter.
Die vorgeschlagene Liste der neu aufzunehmenden Einrichtungen umfasst:
- Verkaufsstellen und Automaten für Tickets im Wassertransport
- Konstruktionen von Verkehrszeichen, die auf Haltestellen des städtischen Nahverkehrs hinweisen
- Konstruktionen von Informationsanzeigen und Haltestellenschildern „im Allgemeinen“ (nicht nur für Straßenbahnen, Busse und Oberleitungsbusse wie bisher)
Die Anmerkung enthält zudem eine allgemeine Formulierung: „andere Bauwerke, produktions-technologische Komplexe im Eigentum von Moskau, die der Fahrgastabfertigung im Straßenverkehr und städtischen oberflächlichen Elektrotransport dienen“.
Es wurde betont, dass mit den Änderungen keine Erhöhung der Geldstrafen verbunden ist.
Nach Angaben der Moskauer Verkehrsbehörde werden bei Kontrollen von Haltestellen wöchentlich etwa 11.000 „Fälle von angebrachter Werbung und Graffiti“ festgestellt. Die Behörde ist überzeugt, dass all dies „die ästhetische Wahrnehmung der Verkehrseinrichtungen und der Hauptstadt im Allgemeinen negativ beeinflusst“.
Zudem verursachen Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten an diesen Flächen zusätzliche Kosten. Vertreter der Verkehrsbehörde nannten einige neue Verkehrsinfrastruktureinrichtungen, die unter die Formulierung „andere Bauwerke“ fallen könnten. Dazu zählen Fahnenmasten, Masten für Verkehrs- und Navigationsschilder sowie Wegweiser, Busbahnhöfe mit Busterminals und deren Einfriedungen, Ladestationen für E-Busse, Informationspylone, Objekte der Verkehrsnavigation, Bänke und Abfallbehälter.
Es wurde erklärt, dass die vorgeschlagenen Änderungen notwendig seien, weil Werbetreibende die bestehenden Gesetzeslücken genau kennen und gezielt Einrichtungen für die Platzierung von Werbung nutzten, die in der aktuellen Fassung des Gesetzbuches nicht erwähnt werden.
„Gegenwärtig ist das Vandalismusproblem im Verkehr – und generell – nicht mehr so akut wie in den 1990er oder sogar 2000er Jahren“, kommentiert ein Experte. „Das hängt eher mit der Verbreitung der Videoüberwachung zusammen.“ Seiner Einschätzung nach sei die Aufklärung solcher Verstöße deutlich einfacher geworden, was das Risiko, erwischt zu werden, erhöht habe. Zudem sei ein Teil der früher an Haltestellen platzierten Werbung längst ins Internet abgewandert. Er fügt hinzu, dass viele mit Vandalismus verbundene Vergehen „ohnehin problemlos unter den recht weit gefassten Tatbestand ‚Kleiner Rowdy‘ im föderalen Verwaltungsgesetzbuch fallen“. „Daher werden die Änderungen am Moskauer Verwaltungsgesetzbuch voraussichtlich kaum spürbare Auswirkungen auf die Rechtspraxis und die Gesamtsituation haben und sind eher technischer Natur“, schließt er.