Hyderabad: Die Greater Hyderabad Municipal Corporation (GHMC) hat einheitliche Richtlinien für die Erteilung von Gebrauchsabnahmen (Occupancy Certificates, OC) für Gebäude veröffentlicht, die nach genehmigten Plänen errichtet wurden und nicht als Hochhäuser gelten. Diese Richtlinien richten sich speziell an Gebäudeeigentümer, die trotz Ablauf der Gültigkeitsdauer ihrer Baugenehmigung noch keine Abnahmebescheinigung erhalten haben.
Der GHMC-Kommissar erklärte in einem Rundschreiben, dass diese Richtlinien für genehmigte Gebäude gelten, deren Bau nach den genehmigten Plänen abgeschlossen wurde, die Gebrauchsabnahme jedoch nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist beantragt wurde. Das Fehlen dieser Bescheinigung hatte den Eigentümern Schwierigkeiten bereitet, etwa bei der Beantragung von Wasser- und Stromanschlüssen oder bei der Aufnahme von Bankkrediten. Vor diesem Hintergrund wurden die neuen Richtlinien erlassen.
Gebühr auf die gesamte überbaute Fläche bei Anträgen nach zwei Jahren
Der GHMC-Kommissar erläuterte das neue Verfahren: Wird der Antrag auf eine Gebrauchsabnahme innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Baugenehmigung gestellt, wird er bearbeitet, indem die ausstehende Baugenehmigungsgebühr sowie andere fällige Gebühren (etwa für Anschlussstraßen oder gemäß CRMP-Regel 26) erhoben werden. Erfolgt der Antrag später als zwei Jahre nach Ablauf, werden alle Gebühren auf Basis der gesamten überbauten Fläche zum Zeitpunkt des Antrags fällig.
In beiden Fällen wird die Gebrauchsabnahme nur erteilt, wenn Abweichungen im Bau innerhalb der zulässigen Grenzen liegen. Dabei sind maximale Abweichungen von bis zu 10 Prozent bei den vorgeschriebenen seitlichen und rückwärtigen Abstandsflächen erlaubt; die vordere Abstandsfläche ist von dieser Erleichterung ausgenommen. Die GHMC stellte klar, dass diese Richtlinien nur für Gebäude ohne Hochhausstatus gelten.
Appell, die Vorteile des „One Time Settlement“ zu nutzen
Die Greater Hyderabad Municipal Corporation hat außerdem dazu aufgerufen, die Vorteile des „One Time Settlement“-Programms (OTS) für rückständige Grundsteuern in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen dieses Programms wird ein Nachlass von 90 Prozent auf die aufgelaufenen Zinsen für den ausstehenden Betrag gewährt. Laut GHMC-Beamten können Grundstückseigentümer ihre ausstehenden Schulden durch eine einmalige Zahlung begleichen. Dazu müssen sie nur den eigentlichen Steuerbetrag (Hauptforderung) zuzüglich lediglich 10 Prozent der aufgelaufenen Zinsen entrichten; die restlichen 90 Prozent der Zinsen werden erlassen. Dies soll die finanzielle Belastung der Steuerzahler verringern und die freiwillige Steuererfüllung fördern.
Die Bürger wurden aufgefordert, diese zeitlich begrenzte Gelegenheit zu nutzen und so zur Entwicklung der Stadt beizutragen. Die OTS-Zahlungen können bequem über die MyGHMC-Mobile-App, Mee-Seva-Zentren, GHMC-Bürgerservicezentren und andere Online-Zahlungswege getätigt werden.