Kürzlich kursierten Online-Gerüchte, dass die sogenannte „Vermietersteuer“ offiziell am 15. September zusammen mit den „Wohnungsmietvorschriften“ eingeführt werden soll.
Tatsächlich existieren Steuerregeln für Mieteinnahmen bereits seit Langem, darunter Grundsteuer und Einkommensteuer, wobei viele Städte einen pauschalen Steuersatz anwenden. In der Praxis werden diese Vorschriften jedoch selten eingehalten. Einige Makler gaben an, dass Steuern meist nur gezahlt werden, wenn Mieter eine Quittung für die Steuererklärung oder andere spezifische Anforderungen benötigen – die Steuerlast trage dabei häufig der Mieter.
Weiterhin wurde bekannt, dass die Steuerbehörde von Chengdu auf ihrem offiziellen WeChat-Account eine Klarstellung veröffentlichte: Die Steuerpolitik für Mieteinnahmen bestehe seit Jahrzehnten und wurde nicht aufgrund der neuen Vorschriften angepasst. Auch der Finanzbereich von Guangxi Television wies die Behauptung über eine angebliche „Vermietersteuer“ als haltlos zurück und warnte vor Fehlinformationen.
Experten betonten, dass die „Wohnungsmietvorschriften“ nicht mit einer Steuererhöhung gleichzusetzen seien. Zwar sei eine umfassende Registrierung von Mietobjekten ein langfristiger Trend, eine vollständige Umsetzung werde jedoch nicht kurzfristig erfolgen.
Kommt die „Vermietersteuer“?
Experten: Registrierung ≠ Besteuerung
Die Gerüchte entstanden vor allem wegen der ab dem 15. September geltenden „Wohnungsmietvorschriften“.
Artikel 8 besagt: „Vermieter müssen Mietverträge über die Wohnungsmietplattform oder andere Wege bei der örtlichen Wohnungsverwaltung registrieren.“ Artikel 30 verweist auf die Zusammenarbeit zwischen Wohnungsbehörden und anderen Ämtern wie Finanzverwaltung, Steuerbehörden und Statistikämtern zur Datenüberwachung.
Einige spekulieren, dass die Registrierung eine flächendeckende Besteuerung von Vermietern bedeute.
Yan Yuejin vom Shanghai Yiju Research Institute erklärte jedoch, dass die Vorschriften primär der Standardisierung des Mietmarktes und dem Schutz von Mietern und Vermietern dienen – nicht der Steuererhöhung. Die Registrierungspflicht solle Mieterrechte stärken, nicht neue Steuern einführen.
Er betonte: Mieteinnahmen unterliegen bereits als gewerbliche Tätigkeit der Besteuerung, unabhängig von den neuen Vorschriften.
Viele Regionen nutzten bisher Pauschalsätze
Makler: Steuern werden selten gezahlt – meist durch Mieter getragen
Zhang Bo vom 58 Anjuke Research Institute erläuterte, dass vor 2010 Mieteinnahmen mit 12 % Grundsteuer plus Einkommensteuer belastet wurden. Aufgrund schwacher Durchsetzung wichen viele Vermieter der Deklaration aus. Seit 2010 gelten Erleichterungen: reduzierter Einkommensteuersatz (10 %), niedrigere Umsatzsteuer (1,5 %) und Grundsteuer (4 %), keine kommunale Grundsteuer.
Recherchen zeigen: Bei Wohnungsmieten unter 100.000 CNY/Monat kombinieren viele Regionen Grund- und Einkommensteuer zu einem Pauschalsatz.
Beispielsweise gelten in Peking und Shanghai 2,5 %, in Guangzhou 4 % für Mieten zwischen 2.000 und 30.000 CNY. Makler bestätigen: Steuern fallen meist nur an, wenn Mieter Rechnungen benötigen – und zahlen diese dann selbst.
Zhang Bo wies auf Intransparenz durch unregulierte Praktiken hin, die Mieterrechte und Marktkontrolle erschweren.
Was kommt als Nächstes?
Experten: Vollständige Registrierung als langfristiger Trend
Welche Änderungen bringen die „Wohnungsmietvorschriften“ ab dem 15. September?
Li Yujia prognostiziert, dass langfristige Mietverträge durch Vorteile wie Schulanmeldungen oder Sozialleistungen attraktiver werden – was die Registrierungsquote erhöhen könnte.
Zhang Bo erwartet langfristig eine vollständige Registrierung, betont aber, dass dies kurzfristig kaum umsetzbar sei.
Yan Yuejin fügte hinzu, dass selbst bei Besteuerung die aktuell niedrigen Sätze den Mietmarkt nicht destabilisieren würden. Steuersenkungen könnten zudem die Compliance fördern.