An alle Bezirksregierungen und alle dem Stadtregierungsdirektorium unterstellten Behörden:
Zur umfassenden Umsetzung des wissenschaftlichen Entwicklungskonzepts, zur vollständigen Mobilisierung und Nutzung der Initiative gesellschaftlicher Investitionen sowie zur Steigerung der Dynamik und Synergie der wirtschaftlichen Entwicklung werden auf der Grundlage des Geistes folgender Dokumente – darunter die „Mehreren Stellungnahmen des Staatsrates zur Förderung und Lenkung der gesunden Entwicklung privater Investitionen“, der vom Staatsrat genehmigte „Grundriss des Plans für die Reform und Entwicklung der Perlflussdelta-Region (2008–2020)“ und der „Gesamtplan für die umfassenden unterstützenden Reformen in Shenzhen“ – die folgenden Stellungnahmen zur weiteren Förderung und Lenkung gesellschaftlicher Investitionen vorgelegt.
I. Allgemeine Anforderungen zur weiteren Förderung und Lenkung gesellschaftlicher Investitionen
(1) Definition und Umfang. Gesellschaftliche Investitionen beziehen sich auf Investitionen, die nicht von der Regierung getätigt werden. Sie umfassen hauptsächlich private Investitionen mit kollektiven, genossenschaftlichen, gemeinschaftlichen, haftungsbeschränkten, aktienrechtlichen, privaten Unternehmen und Einzelpersonen als Hauptinvestoren; Investitionen von staatseigenen oder staatlich kontrollierten Unternehmen und Institutionen; sowie ausländische Investitionen mit ausländischen Unternehmen oder Unternehmen aus Hongkong, Macau und Taiwan als Hauptinvestoren.
(2) Bedeutende Wichtigkeit. Die weitere Förderung und Lenkung gesellschaftlicher Investitionen ist förderlich für die kontinuierliche Ausweitung der effektiven Investitionsnachfrage und die Förderung einer stabilen und raschen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung; für die Optimierung und Anpassung der Investitionsstruktur und die Verbesserung der Qualität und Effizienz der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung; für die Anregung der endogenen Antriebskraft der wirtschaftlichen Entwicklung und die Stärkung der Gesamtstärke und des Entwicklungspotenzials der Stadt; für die Steigerung der Beschäftigung und des Marktwohlstands sowie die Beschleunigung des Aufbaus einer auf das Wohlergehen und Glück der Menschen ausgerichteten Stadt; und für die Vertiefung der Reform des Investitionssystems und die Etablierung eines soliden sozialistischen Marktwirtschaftssystems.
(3) Leitgedanke. Entsprechend den allgemeinen Anforderungen zur Verbesserung des sozialistischen Marktwirtschaftssystems soll die grundlegende Rolle des Marktes bei der Ressourcenallokation voll ausgeschöpft werden. Gesellschaftliches Kapital soll ermutigt werden, in Branchen und Bereiche zu investieren, die nicht ausdrücklich durch Gesetze und Vorschriften verboten sind. Der Schwerpunkt liegt auf der Standardisierung und Festlegung von Marktzutrittsschwellen sowie der Erweiterung der Bereiche und des Umfangs gesellschaftlicher Investitionen. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Schutz der legitimen Rechte und Interessen gesellschaftlicher Investitionen und die Schaffung eines Marktumfelds mit fairem Wettbewerb und gleichem Zugang. Ebenso wichtig sind die Optimierung und Anpassung der Investitionsstruktur sowie die Förderung des rationalen Flusses und der effektiven Allokation von Produktionsfaktoren. Die Vertiefung der Reform des Investitions- und Finanzierungssystems sowie die Bereicherung und Verbesserung der Finanzierungskanäle für gesellschaftliche Investitionen stehen ebenfalls im Fokus. Schließlich geht es um die Verbesserung der politischen Synergie und Verknüpfung, um schrittweise ein neues System gesellschaftlicher Investitionen aufzubauen, das sich durch staatliche Lenkung, unternehmerische Entscheidungsfindung, umfassende Politik, standardisierte Selbstregulierung, Fairness, Transparenz, Gesundheit und Vitalität auszeichnet.
(4) Grundprinzipien. Es gilt, an staatlicher Lenkung und unternehmerischer Entscheidungsfindung festzuhalten, wobei staatliche und gesellschaftliche Investitionen sich gegenseitig verstärken und ergänzen, um das Vertrauen und die Bereitschaft für gesellschaftliche Investitionen zu stärken. Es gilt, an Reform, Innovation und Pilotversuchen festzuhalten, wobei Maßnahmen zur Senkung von Schwellen und zur Ausweitung des Umfangs kombiniert werden, um die Tiefe und Breite gesellschaftlicher Investitionen zu erhöhen. Es gilt, an Fairness, Transparenz und gezielter Unterstützung festzuhalten, wobei politische Anreize und Serviceorientierung einander ergänzen, um die Rechte und Erträge gesellschaftlicher Investitionen zu sichern. Es gilt, an einer internationalen Ausrichtung und strategischen Einführung festzuhalten, um die integrierte Entwicklung von in- und ausländischem Kapital zu fördern und die Vitalität und Dynamik gesellschaftlicher Investitionen zu steigern. Es gilt, an einem Gleichgewicht zwischen Gegenwart und Zukunft festzuhalten, wobei das Gesamtvolumen mit der strukturellen Optimierung abgestimmt wird, um die Qualität und Effizienz gesellschaftlicher Investitionen zu verbessern.
II. Weitere Erweiterung der Bereiche und des Umfangs gesellschaftlicher Investitionen
(5) Bereiche der betrieblichen Infrastruktur. Die Beteiligung gesellschaftlichen Kapitals an der Investition, dem Bau, Betrieb und Management betrieblicher Infrastruktur wie Überland- und Stadtbahnverkehr, Autobahnen, Flughäfen, Häfen, Informationseinrichtungen und Kommunikation soll durch Methoden wie Ausschreibungen für Projektgesellschaften und Aktienangebote gefördert werden. Dabei können Modelle wie Kapitalbeteiligung, Mehrheitsbeteiligung, Alleineigentum, Joint Ventures, Kooperationen, Betriebsgemeinschaften, Übernahmen und Franchising zum Einsatz kommen. Für fertiggestellte staatliche betriebliche Infrastrukturinvestitionsprojekte können nach Genehmigung das Eigentum oder die Betriebsrechte legal auf andere gesellschaftliche Unternehmen übertragen werden.
(6) Bereiche der Grundstoffindustrie. Gesellschaftliches Kapital soll ermutigt werden, in Lager-, Transport- und Pipelinesysteme für Erdgas und raffinierte Ölprodukte zu investieren; in neue Energieindustrien wie Wind-, Solar-, Geothermie- und Biomasseenergie; in Projekte zur Verbesserung der Nutzungseffizienz von Öl-, Gas- und Stromressourcen; sowie in Grundstoffindustrien wie Chemie und Rohmaterialien. Die Beteiligung gesellschaftlichen Kapitals am Bau von Wasser- und Wärmekraftwerken durch Alleineigentum, Mehrheitsbeteiligung oder Aktienbeteiligung wird unterstützt, ebenso wie die Beteiligung am Bau von Kernkraftwerken durch Aktienbeteiligung. Die Vertiefung der Reformen in Monopolindustrien soll beschleunigt werden, Wettbewerbsmechanismen eingeführt und eine Diversifizierung der Investitionsträger erreicht werden. Gesellschaftliches Kapital soll ermutigt werden, seine Kanäle in die Grundstoffindustrie zu erweitern, unter anderem durch die Ausweitung des Anleihenfinanzierungsvolumens und die beschleunigte Entwicklung der Aktienfinanzierung.
(7) Bereiche der städtischen öffentlichen Versorgung. Die Beteiligung gesellschaftlichen Kapitals an Investitionen und Bau von städtischen Infrastruktureinrichtungen soll gefördert werden.