Mieter erhalten nun erstmals klare gesetzliche Rückendeckung! Ab sofort können bei illegalen Vorfällen oder Rechtsverletzungen während der Mietzeit Beschwerden oder Anzeigen bei verschiedenen Behörden eingereicht werden – je nach Sachverhalt:

  • Bei Streitigkeiten mit Mietunternehmen oder Immobilienmaklern, sowie bei Verstößen wie unbefugten Umbauten oder illegalen Wohnteilungen, die die Bausicherheit gefährden oder die Nutzung der Immobilie ändern, ist die Bauaufsichtsbehörde zuständig.
  • Für Verstöße gegen die öffentliche Ordnung ist die Polizei der richtige Ansprechpartner.
  • Bei Sicherheitsmängeln wie mangelhaften Brandschutzeinrichtungen oder blockierten Fluchtwegen wendet man sich an die Feuerwehr.
  • Bei unlauteren Geschäftspraktiken wie Betrug mit Mietpreisen oder falscher Werbung ist die Marktaufsichtsbehörde zuständig.

Zusätzlich stehen auch Schlichtungsstellen, Gerichte, der Bürger-Service 12345 und Verbraucherverbände als Beschwerdewege zur Verfügung. Vor einer Beschwerde sollten unbedingt relevante Beweise wie der Mietvertrag, Chatprotokolle und Zahlungsbelege gesammelt werden.

Ein weiterer zentraler Punkt: Mietverträge müssen nun zwingend registriert werden. Dies ist bei der Streitbeilegung oft entscheidend! Die Verordnung schreibt vor, dass Vermieter ihre Mietverträge registrieren lassen müssen. Makler, die sich nicht daran halten, müssen mit Geldstrafen rechnen. Bisher wurden Mietvereinbarungen oft nur mit Standardvorlagen direkt zwischen den Parteien geschlossen. Ohne Registrierung kommt es bei Streitigkeiten leicht zu gegenseitigen Schuldzuweisungen. Die Vertragsregistrierung soll daher die Rechte beider Parteien besser schützen und für dokumentierte und nachvollziehbare Mietgeschäfte sorgen.

Falls ein Vermieter die Registrierung verweigert, müssen Mieter nicht verzagen: Die Verordnung räumt Mietern ausdrücklich das Recht ein, die Registrierung in diesem Fall selbst vorzunehmen. Zusätzlich bietet die Registrierung praktische Vorteile: Mit einem registrierten Vertrag können Mieter leichter Aufenthaltsgenehmigungen beantragen und ihre Wohnungsbaukredite abrufen. Langfristig fördert die Registrierung außerdem mehr Transparenz bei den Mietpreisen und hilft, das Problem der „Zwischenvermietung“ auf dem Markt einzudämmen.

Die Umsetzung der neuen Mietverordnung ist jedoch erst der Anfang. Entscheidend ist nun die konsequente Durchführung. Einerseits müssen die lokalen Regierungen auf Grundlage der nationalen Verordnung und örtlicher Gegebenheiten zeitnah regionale Vorschriften erlassen. Andererseits müssen die Behörden vor Ort die Einhaltung der Vorschriften streng überwachen und sicherstellen, dass Verstöße innerhalb von Fristen abgestellt oder gesetzlich geahndet werden. So können Mietverhältnisse stabiler und Mietstreitigkeiten reduziert werden!