Mitteilung des Allgemeinen Büros der Shanghaier Stadtregierung zur Veröffentlichung der „Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen bei der Stärkung der Grundlagenforschung und Förderung neuer Impulse für hochwertige Entwicklung“

Verordnungsnummer 5 [2025] der Shanghaier Stadtregierung

An alle Bezirksregierungen, städtischen Behörden, Ämter und relevanten Einheiten:

Die „Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen bei der Stärkung der Grundlagenforschung und Förderung neuer Impulse für hochwertige Entwicklung“ wurden von der Stadtregierung genehmigt und werden hiermit veröffentlicht. Bitte setzen Sie diese konsequent um.

Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen bei der Stärkung der Grundlagenforschung und Förderung neuer Impulse für hochwertige Entwicklung

Um einen diversifizierten Investitionsmechanismus für Grundlagenforschung zu etablieren, die Rolle von Unternehmen als Schlüsselakteure der technologischen Innovation zu stärken und führende Technologieunternehmen als „Problemsteller“, „Bewerter“ und „Lösungsanbieter“ zu positionieren, werden folgende Maßnahmen eingeführt:

1. Beteiligung von Unternehmen an Entscheidungsprozessen zur Grundlagenforschung

Langfristige Mechanismen für unternehmerische Mitwirkung an wissenschaftlichen Entscheidungen werden verbessert. Exzellente Unternehmer und strategische Investoren werden in städtische Beratungsgremien eingebunden, um zukunftsorientierte Forschung zu betreiben. Der Anteil von Unternehmensexperten in Fachgremien wird erhöht, insbesondere bei forschungsbezogenen Projekten. (Zuständig: Wissenschaftskommission)

2. Förderung des „Explorer-Programms“ durch öffentlich-private Partnerschaften

Das Programm wird strukturell gestärkt, um unternehmerische Lösungen für zentrale wissenschaftliche Herausforderungen in Schlüsselbereichen zu unterstützen. Unternehmen aus strategischen Sektoren wie Halbleitertechnik, Biomedizin und KI erhalten beschleunigte Förderung für dringende Forschungsvorhaben. (Zuständig: Wissenschaftskommission)

3. Führungsrolle von Unternehmen in der industrieübergreifenden Forschungskooperation

Gemeinsame Innovationszentren von Hochschulen und Unternehmen werden mit paritätischer Finanzierung (1:1) gefördert. Fachbehörden initiieren branchenspezifische Kooperationsprogramme zur Verbindung von Grundlagenforschung und Technologieentwicklung. (Zuständig: Bildungs-, Wirtschafts-, Wissenschaftskommission und Finanzamt)

4. Erhöhung unternehmerischer Investitionen in Grundlagenforschung

Förderung von Technologievorhaben durch gestaffelte Zuschüsse: 10 Mio. ¥ bei >100 Mio. ¥ Jahresinvestition, 5 Mio. ¥ (50-100 Mio. ¥), 2 Mio. ¥ (10-50 Mio. ¥). (Zuständig: Wissenschaftskommission, Finanzamt, Bezirksregierungen)

5. Einrichtung gemeinnütziger Forschungsfonds durch Unternehmen

Unterstützung für privat finanzierte Stiftungen mit 50%iger Kofinanzierung. Hochschulen werden zur Erweiterung ihrer Forschungsförderung angehalten. (Zuständig: Wissenschaftskommission, Zivilverwaltung, Bildungs- und Finanzbehörden)

6. Nutzung gemeinsamer Forschungsinfrastruktur

50% Kostenerstattung für Unternehmensnutzung von Großgeräten und Forschungseinrichtungen (max. 1 Mio. ¥/Jahr). (Zuständig: Wissenschaftskommission, Finanzamt, Sonderverwaltungszonen)

7. Steuervergünstigungen für Forschungsinvestitionen

Vollabzug von Spenden an Forschungsinstitute und Hochschulen (plus 100% Zusatzabzug). Empfangende Einrichtungen sind von Körperschaftssteuer befreit. (Zuständig: Steuerbehörde, Finanzamt, Wissenschaftskommission)

8. Optimierung von Bewertungssystemen

Unternehmen beim Aufbau städtischer Schwerpunktlabore erhalten gezielte Unterstützung. (Zuständige Stellen in Vorbereitung)