Das Ministerium für Umwelt, Wasser und Landwirtschaft hat über die Plattform „Istitala“ einen aktualisierten Leitfaden für die Regulierung und Zulassung von drei wichtigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bienenzucht und der Honigproduktion veröffentlicht. Dazu gehören die Zulassung gewerblicher Bienenstände, die Zulassung einzelner Bienenstöcke und die Zulassung als „Imker – Berufsausübung“.

Ziel ist es, diesen lebenswichtigen Sektor zu regulieren, seine Produktionseffizienz und Vermarktungsqualität zu verbessern und gleichzeitig den Umweltschutz, die Sicherheit am Standort und die Ausbildung der Fachkräfte zu berücksichtigen.

Lizenzen für Imkerei und Honigproduktion

Der Leitfaden legt fest, dass Imkerei und Honigerzeugung die Errichtung und den Betrieb von Bienenstöcken umfassen. Investoren müssen zunächst eine Baulizenz über die offiziellen elektronischen Kanäle des Ministeriums beantragen, indem sie ihren Personalausweis oder ihre Gewerbeanmeldung, die Eigentumsurkunde oder den Pachtvertrag für den Standort sowie eine genaue Vermessung mit vier Dezimal-Koordinaten einreichen.

Weitere Voraussetzungen sind ein landwirtschaftlicher Nachweis, eine genehmigte technische und wirtschaftliche Durchführbarkeitsstudie sowie Genehmigungen der zuständigen Behörden für den Standort der Tätigkeit.

Lizenzbewerber müssen standortspezifische Bedingungen erfüllen, z. B. außerhalb von Stadtplanungsgebieten liegen, von Verschmutzungsquellen wie Düngemitteln und Pestiziden entfernt sein und einen empfohlenen Sicherheitsabstand von bis zu 3 km zum nächsten Bienenstand oder zur nächsten Industrieanlage einhalten.

Für die Betriebsgenehmigungsphase müssen die Antragsteller die Baugenehmigung, einen technischen Bericht des Ministeriums oder seines Beauftragten über die Fortschritte bei der Umsetzung oder Luftaufnahmen des Standorts sowie die vollständige Einhaltung der landwirtschaftlichen Vorschriften und des Leitfadens für die Bienenzucht vorlegen.

Gewerbliche Einzelimkerlizenz: Moderne Bienenstöcke

Das Ministerium hat einen separaten Abschnitt für die Genehmigung gewerblicher Einzelimkereien eingerichtet, unabhängig davon, ob es sich um feste oder mobile Bienenstöcke handelt, einschließlich solcher, die moderne oder traditionelle „lokale“ Beuten verwenden.

Das Verfahren beginnt mit der Einreichung eines Antrags auf Baugenehmigung zusammen mit dem Personalausweis, der Eigentumsurkunde oder dem Pachtvertrag, einer genauen Standortvermessung mit Koordinaten, einem landwirtschaftlichen Nachweis und einer technischen Machbarkeitsstudie oder einem vom Ministerium genehmigten Formular.

Die Antragsteller müssen die Daten des Bienenstandes registrieren, sicherstellen, dass der Standort außerhalb von Wohngebieten liegt und nicht mit Schadstoffen oder Gerüchen belastet ist, die Bienen abschrecken, und einen Sicherheitsabstand zu bestehenden Bienenständen einhalten.

Für ortsfeste Bienenstöcke ist ein gesetzliches oder behördliches Dokument für den Standort erforderlich, zusammen mit dem Nachweis einer für die Bienenhaltung geeigneten Umgebung und der Verfügbarkeit von Futterpflanzen.

Für die Betriebsgenehmigungsphase gelten dieselben Anforderungen sowie ein technischer Bericht des Ministeriums oder seines Beauftragten, in dem die Fortschritte bei der Umsetzung und die vollständige Einhaltung der landwirtschaftlichen Vorschriften, der Bienenstocksatzung und des Imkerleitfadens bestätigt werden.

Erlaubnis für Imker: Obligatorische Ausbildungskurse von mindestens 25 Stunden

Im achtzehnten Abschnitt des Leitfadens werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Imkererlaubnis zur Ausübung des Berufs beschrieben, die ausschließlich saudischen Staatsbürgern erteilt wird.

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