Das Ministerium für Kommunen und Wohnungswesen hat über die Plattform „Baladi“ mehr als 5.000 Lizenzen für gemeinschaftliche Wohnimmobilien für Privatpersonen erteilt. Gleichzeitig startete es im ersten Halbjahr 2025 vier gezielte Initiativen im Rahmen des Programms „Schönere Städte“, um die umfassenden Bemühungen zur Bekämpfung von visueller Verschandelung und zur Verbesserung der Lebensqualität in den Städten zu verstärken.

Das Ministerium setzte eine Reihe von Entwicklungsprojekten und -programmen um. Dazu gehörten die Einführung eines Schuldenportfolios in 15 Gemeinden sowie Aufklärungskampagnen über die Bedeutung der Einspruchsplattform in 16 Gemeinden, die 25 Dienstleistungen abdecken. Zudem wurde die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Einwände auf nur noch 9 Arbeitstage verkürzt – im Vergleich zu 30 Tagen im Jahr 2024.

Im Bereich der Stadtbildverbesserung wurde die Überwachung der visuellen Verschandelung in großen Städten auf über 90 % ausgeweitet. Dies wurde durch die Aktivierung einer intelligenten Zuweisungssoftware für Inspektionsrunden in 16 Gemeinden erreicht, die von mehr als 7.000 Außenmitarbeitern durchgeführt werden. Acht neue Kriterien für visuelle Störungen wurden überwacht und Reinigungsdienstleister eingesetzt, um die Effizienz der Maßnahmen vor Ort zu steigern.

Bei der Entwicklung kommunaler Dienstleistungen führte das Ministerium über die Plattform „Baladi Business“ fünf neue Qualifizierungsdienste ein. Dazu zählen die Zulassung von Ingenieurbüros für: die Erteilung von Baugenehmigungen, die Ausstellung von Gewerbelizenzen, die Vergabe von Lizenzen für gemeinschaftliches Wohnen für Privatpersonen, die Überwachung von Baugenehmigungen sowie die Beaufsichtigung von Erdarbeiten.

Zudem verabschiedete das Ministerium die Wahlordnung für Obermeister und ihre Stellvertreter in über 130 Berufs- und Handwerksgruppen in allen Regionen des Königreichs. Dies fördert die Wissensvermittlung und berufliche Stärkung im städtischen Beschäftigungssektor. Ebenfalls aktualisiert wurde der Leitfaden für die gesundheitlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen in gemeinschaftlichen Wohnimmobilien für Privatpersonen, was die Einhaltung von Raumordnungsvorschriften erleichtert und die Lizenzierungsanforderungen vereinfacht.