Die General Food and Drug Authority hat die Schritte und Verfahren zur Beantragung persönlicher Genehmigungen für Medikamente mit narkotischen oder psychotropen Substanzen für Reisende, die in das Königreich ein- oder ausreisen, klargestellt. Diese Initiative soll Patienten das Reisen erleichtern und gleichzeitig die korrekten Abläufe gewährleisten.

Alle relevanten Informationen zu diesem Service sind auf der elektronischen Plattform „Restricted Medicines System“ verfügbar: https://cds.sfda.gov.sa. Reisende können ein persönliches Konto anlegen, die erforderlichen Daten eingeben und einen elektronischen Genehmigungsantrag stellen. Dieser umfasst Patientendaten, Reiseinformationen sowie notwendige Anhänge wie Rezepte, medizinische Berichte, Bilder der Medikamente und einen Identitätsnachweis.

Der Service ermöglicht es, mehrere Medikamente hinzuzufügen, indem genaue Angaben wie Markenname, Wirkstoff, Konzentration, Menge oder Packungsgröße eingegeben werden. Zusätzlich können Dokumente hochgeladen werden, die die medizinische Notwendigkeit der Medikamente belegen – sei es für den Reisenden selbst oder einen anderen Patienten. Der Status des Antrags lässt sich elektronisch verfolgen und wird als „eingereicht“, „genehmigt“, „abgelehnt“ oder „unvollständig“ angezeigt.

Diese Klarstellung steht im Einklang mit den Bemühungen der Behörde, die Ein- und Ausfuhr von beschränkten Medikamenten zu regulieren. Sie schützt die Rechte der Patienten, verhindert Missbrauch und ermöglicht gleichzeitig einen einfachen, orts- und zeitunabhängigen Zugang zum Service. Dadurch wird das Reisen für Patienten vereinfacht, ohne zusätzliche bürokratische Hürden.