Das Programm „Bürgerkonto“ hat bekannt gegeben, dass Anträge auf Neuvorlage, die nach dem 10. Juli eingereicht werden, im kommenden September-Zyklus auf Berechtigung überprüft werden. Die Ergebnisse werden den Berechtigten im Abschnitt „Berechtigungsprüfung“ ihrer persönlichen Konten mitgeteilt.
Das Programm erklärte über seinen offiziellen Service-Account, dass eine Neuvorlage nach der Frist keine sofortige Berechtigung garantiert. Antragsteller müssen die festgelegten Bedingungen erfüllen, die im nächsten Zyklus geprüft werden.
Wenn der Status eines Berechtigten als „nicht berechtigt“ angezeigt wird und die 90-Tage-Frist für einen Einspruch gegen das Ergebnis ohne Einspruch verstrichen ist, muss das System die Daten basierend auf dem Grund der Nichtberechtigung aktualisieren. Anschließend muss der Antrag über die Option „Antrag erneut einreichen“ im Abschnitt „Berechtigungsprüfung“ erneut eingereicht werden, um in zukünftigen Zyklen erneut geprüft zu werden.
Das Programm betonte die Bedeutung einer regelmäßigen Überprüfung der Konten durch die Berechtigten, um den Berechtigungsstatus zu bestätigen und bei Bedarf umgehend Informationen zu aktualisieren, um einen Ausschluss von der vorgesehenen Unterstützung zu vermeiden.