Das Bildungsministerium hat bekräftigt, dass Vorfälle gemeldet werden müssen, bei denen das Eigentum von Lehrkräften, Verwaltungspersonal oder anderen Beschäftigten der Schule beschädigt oder gestohlen wird, diese mit unangemessener Sprache bedacht werden, körperlich angegriffen, erpresst oder Cyberkriminalität gegen sie verübt wird. Die Meldung ist an die zuständigen Sicherheitsbehörden zu richten.
Das Ministerium stellte klar, dass diese Handlungen als Verstöße des fünften Schweregrads gemäß Artikel 16 der „Schulordnung für Betragen und Anwesenheit“ aller Bildungsstufen gegenüber pädagogischem und administrativem Personal gelten.
Verhaltensverstöße des fünften Schweregrads bei Schüler:innen (aller Bildungsstufen) gegenüber pädagogischem und administrativem Personal:
- Beschädigung oder Diebstahl von Eigentum der Lehrkräfte, des Verwaltungspersonals oder anderer schulischer Beschäftigter.
- Zeigen unanständiger Gesten gegenüber Lehrkräften, Verwaltungspersonal oder anderen schulischen Beschäftigten.
- Körperlicher Angriff auf Lehrkräfte, Verwaltungspersonal oder andere schulische Beschäftigte.
- Erpressung von Lehrkräften, Verwaltungspersonal oder anderen schulischen Beschäftigten.
- Begehen von Cyberkriminalität gegen Lehrkräfte, Verwaltungspersonal oder andere schulische Beschäftigten.
Erzieherische Maßnahmen zur Verhaltenskorrektur:
- Die Schulleitung erstellt einen Vorfallbericht zur Dokumentation des Ereignisses.
- Die Erziehungsberechtigten werden eingeladen und über das Fehlverhalten sowie die daraus resultierenden Maßnahmen informiert.
- Es werden 15 Punkte vom positiven Verhaltenskonto der Schüler:in abgezogen. Es werden jedoch Möglichkeiten zum Ausgleich geboten, um das Verhalten zu ändern und die Punkte an der neuen Schule wiederherzustellen. Die Erziehungsberechtigten werden entsprechend informiert.
- Das schulische Beratungskomitee tritt unverzüglich nach dem Vorfall zusammen, um die Umstände und Details zu prüfen.
- Der von der Schüler:in verursachte Schaden wird repariert oder ersetzt. Die Erziehungsberechtigten werden informiert.
- Es erfolgt eine Entschuldigung bei den Geschädigten.
- Das Protokoll der Sitzung des Beratungskomitees wird der zuständigen Schulaufsichtsbehörde offiziell und dringlich vorgelegt.
- Die Schulaufsicht erlässt einen Beschluss zum Schulwechsel der Schüler:in (für die Klassen 11–13 erfolgt die Handhabung nach dem Wege-System). Der Unterricht wird bis zum Wechsel fortgesetzt. Die Erziehungsberechtigten werden zur Wahl der neuen Schule angehört. Stimmen diese nicht zu, erfolgt der Wechsel an die nächstgelegene Schule zum Wohnort.
- Die Schülerberatung an der neuen Schule übernimmt die weitere Betreuung und stellt die Bildungsangebote sicher.