Erster fahrerloser Straßenbahnwagen in Moskau gestartet
In Moskau ist Russlands erste fahrerlose Straßenbahn in Betrieb gegangen. Sie verkehrt im Nordwesten der Stadt auf der Linie 10 zwischen der U-Bahn-Station Schtschukinskaja und der Kulakowa-Straße. Die Bahn hält automatisch an Stationen, öffnet und schließt die Türen, beachtet Verkehrssignale, lässt Fußgänger den Vorrang, navigiert Kreuzungen, wechselt die Gleise und hält den Fahrplan ein. Bis Ende des Jahres sollen drei weitere fahrerlose Bahnen in der Stadt eingesetzt werden, bis 2026 sollen es 15 sein. Bis 2030 planen die Behörden, ein Drittel des gesamten Straßenbahnverkehrs auf fahrerlos umzustellen.
Diese Pläne sind durchaus realistisch, da sie keinen umfassenden Infrastrukturaustausch erfordern: „Wo der Straßenbahnverkehr in Moskau vom allgemeinen Fahrzeugfluss getrennt ist, wie es am Boulevardring am deutlichsten zu sehen ist, könnte dies schon morgen umgesetzt werden. Wo sich die Verkehrsströme die Fahrbahn teilen, ist es natürlich schwieriger.
Aber die Trennung der Schienentrassen ist auch ganz ohne künstliche Intelligenz oder autonomes Fahren sehr sinnvoll. Moskau hat das erkannt und arbeitet aktiv daran.
Insofern ist es ein Schritt nach vorn. Die Trennung der Straßenbahninfrastruktur wird unabhängig von der Entwicklung des fahrerlosen Betriebs weiter vorangetrieben. Dabei ergibt sich ein zusätzlicher Vorteil: Wo keine Fremdkörper auf den Gleisen auftauchen, lässt sich ein solches Projekt viel leichter realisieren.“
Parallel dazu enthält die Gesetzgebung bereits Regelungen für die Klärung von Haftungsfragen bei Unfällen zwischen fahrerlosen Bahnen und anderen Fahrzeugen: „In der Russischen Föderation wurde dies im Rahmen eines experimentellen Rechtsrahmens geregelt. Es wurden separate Regierungsbeschlüsse für unbemannte Autos und unbemannte Straßenbahnen gefasst, und wir erwarten einen experimentellen Rechtsrahmen für robotergestützte Lieferdienste. Darin ist klar festgelegt, wer in welchen Fällen verantwortlich ist, wann der Fahrzeughalter haftet und wann der Entwickler zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Das heißt, die Rechtslage für die Fahrer ist klar geregelt, und natürlich müssen wir abwarten, wie sich die Rechtsprechung entwickelt, die es unweigerlich geben wird.“
Die nächste Aufgabe der Behörden ist die Inbetriebnahme eines fahrerlosen Zuges in der U-Bahn. Die Tests sollen noch in diesem Jahr beginnen und 2026 abgeschlossen sein.
Alles ist klar mit uns — .