Finanzminister Purbaya Yudhi Sadewa hat die Regelungen für die Auszahlung von Dorffonds durch die Finanzministerverordnung Nr. 81/2025 offiziell geändert.

Die Verordnung trat am Dienstag, dem 25. November 2025, in Kraft und ersetzt die Finanzministerverordnung Nr. 108/2024. Eine zentrale Neuerung schreibt vor, dass die Auszahlung der Dorffonds an die Gründung von „Rot-Weiß“-Dorfgenossenschaften oder Unterbezirksgenossenschaften (KDMP/KKMP) geknüpft ist.

„Um die Wirksamkeit der Verwaltung der Dorffondsverteilung für das Haushaltsjahr 2025 zu erhöhen und im Einklang mit der Politik des Präsidenten der Republik Indonesien zur Unterstützung der Gründung von Rot-Weiß-Dorf-/Unterbezirksgenossenschaften, ist es erforderlich, eine Finanzministerverordnung zur Änderung der Finanzministerverordnung Nr. 108 von 2024 zu erlassen“, heißt es in der Verordnung 81/2025.

Laut der neuen Regelung bleibt die Auszahlung der Dorffonds in zwei Stufen unterteilt.

Die erste Stufe umfasst 60 Prozent der gesamten Dorffonds-Zuweisung und muss spätestens bis Juni ausgezahlt werden.

Die zweite Stufe bleibt bei 40 Prozent und kann bereits im April beginnen.

Die Voraussetzungen für die Auszahlung der ersten Stufe bleiben unverändert. Die Dörfer müssen weiterhin ihren Dorfhaushalt (APBDes) aufstellen, ein Ermächtigungsschreiben für die Mittelüberweisung vorlegen und gegebenenfalls Empfänger der direkten Dorf-Bargeldhilfe (BLT Desa) benennen.

Eine bedeutende Änderung betrifft die Voraussetzungen für die zweite Stufe. Während die bisherige Regelung lediglich den Nachweis über die Mittelverwendung und die erzielten Ergebnisse des Vorjahres sowie der ersten Stufe verlangte, führte die Finanzministerverordnung 81/2025 eine neue Anforderung in Absatz 3, Artikel 24 ein.

Diese zusätzliche Anforderung umfasst die Gründungsurkunde der KDMP/KKMP oder den Nachweis der Vorlage der Gründungsunterlagen bei einem Notar sowie ein Verpflichtungsschreiben des Dorfhaushalts zur Unterstützung der Genossenschaftsgründung.

Die Verordnung führt auch neue Regelungen zum Format des Verpflichtungsschreibens (Artikel 29A) sowie Bestimmungen zur Aussetzung der Auszahlung der Dorffonds der zweiten Stufe (Artikel 29B) ein.

Die Auszahlung der Fonds der zweiten Stufe wird demnach ausgesetzt, wenn die Voraussetzungen bis zum 17. September 2025 nicht erfüllt sind. Dies gilt für Fonds mit sowohl zweckgebundener als auch nicht zweckgebundener Verwendung.

Ausgesetzte Mittel können nur neu verteilt werden, wenn der Regierungsbezirks- oder Stadtchef alle Anforderungen bis zur Frist Ende des Jahres erfüllt.

Werden die Anforderungen bis Jahresende immer noch nicht erfüllt, werden die Dorffonds der zweiten Stufe nicht ausgezahlt.

Dieses Budget kann dann zur Unterstützung von Regierungsprioritäten oder haushaltspolitischen Maßnahmen umgewidmet werden, die durch ein ministerielles Dekret festgelegt werden.

Wenn die Mittel bis zum Ende des Haushaltsjahres für keinen Zweck verwendet werden, verbleiben sie als Restbetrag der Dorffonds auf dem Staatskonto (RKUN) und werden im Folgejahr nicht verteilt.

Mit dieser neuen Verordnung hebt die Regierung zudem die Bestimmungen zur Verteilung der Dorffonds der zweiten Stufe mit nicht zweckgebundener Verwendung aus der Finanzministerverordnung 145/2023 auf.

„Mit Inkrafttreten dieser Ministerverordnung werden die Bestimmungen zur Verteilung der Dorffonds der zweiten Stufe mit nicht zweckgebundener Verwendung, wie in Artikel 22 und Artikel 23 der Finanzministerverordnung Nr. 145 von 2023 geregelt …, aufgehoben und für ungültig erklärt“, zitiert die Finanzministerverordnung 81/2025.

Dokumente zur Dorfgenossenschaft

Rot-Weiß-Dorfgenossenschaften

Bei „Rot-Weiß“-Dorfgenossenschaften handelt es sich um lokale, gemeinschaftsbasierte Organisationen in Indonesien, die typischerweise gegründet werden, um wirtschaftliche Aktivitäten zu unterstützen und die lokale Bevölkerung auf Dorfebene zu stärken. Der Name bezieht sich auf die Nationalfarben Indonesiens und symbolisiert die nationale Ausrichtung der Initiative.

Unterbezirksgenossenschaften (KDMP/KKMP)

Unterbezirksgenossenschaften (KDMP/KKMP) sind lokale, gemeinschaftsbasierte Organisationen in Indonesien, die typischerweise gegründet werden, um wirtschaftliche Aktivitäten zu unterstützen und Kleinbauern oder Unternehmer auf der Ebene des Unterbezirks zu stärken. Historisch gingen sie oft auf Initiativen der Regierung zurück, um die ländliche Entwicklung zu fördern, die landwirtschaftliche Produktivität zu steigern und die Verhandlungsmacht der Mitglieder zu stärken.

Dorfhaushalt (APBDes)

Der Dorfhaushalt (APBDes) ist das formelle Budgetierungsverfahren für Entwicklungs- und Verwaltungsaufgaben auf Dorfebene in Indonesien. Dieses System wurde eingeführt, um lokale Gemeinschaften zu stärken, indem die Dörfer direkte Kontrolle über einen Teil der nationalen Mittel für ihre eigenen Infrastruktur-, Sozial- und Wirtschaftsprojekte erhalten.

Direkte Dorf-Bargeldhilfe (BLT Desa)

Die Direkte Dorf-Bargeldhilfe (BLT Desa) ist ein Sozialhilfeprogramm in Indonesien. Es handelte sich um eine Regierungsinitiative, die 2020 ins Leben gerufen wurde, um einkommensschwachen Familien in ländlichen Dörfern direkte Geldtransfers zu bieten, mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern.

Staatskonto (RKUN)

Das Staatskonto (RKUN) ist ein haushaltstechnischer Mechanismus in Indonesien. Es bezieht sich auf das zentrale Schatzamtkonto des Staatshaushalts, das alle staatlichen Einnahmen und Ausgaben konsolidiert. Dieses System wurde entwickelt, um die Haushaltstransparenz und die Kontrolle über öffentliche Mittel zu verbessern.