New Delhi – Das Oberste Gericht von Delhi hat eine historische und strenge Aussage zu Cricket-Wetten getroffen. Das Gericht stellte eindeutig klar, dass jede Rupie, die durch Cricket-Wetten verdient wird, ein „illegaler Gewinn“ ist, da diese Aktivität in Indien gesetzlich verboten ist. Das Gericht präzisierte weiter, dass es keine Rolle spielt, ob die Einnahmen klein oder groß sind oder ob auf persönlicher Ebene oder über organisierte Netzwerke gewettet wird – jedes Einkommen aus Wetten wird als Straftat eingestuft.

Das Oberste Gericht von Delhi wies am Mittwoch sechs Anträge im Zusammenhang mit einem internationalen Cricket-Wettenring ab und begründete dies damit, dass das Netzwerk auf kriminellen Aktivitäten basiere. Daher sei jeder daraus erzielte Gewinn kriminell.

Die Anträge waren von Personen gestellt worden, die in Cricket-Wetten verstrickt sind. Sie hatten beantragt, die vorläufigen Beschlagnahmungen und Anordnungen der Enforcement Directorate aufzuheben. Ihre Argumentation war, dass Cricket-Wetten keine Straftat nach dem Geldwäschegesetz (PMLA) darstellten und ihre Vermögenswerte daher nicht als illegale Einkünfte betrachtet werden könnten.

Anordnung durch einziges Mitglied der PMLA-Behörde ebenfalls gültig

Das Gericht stellte fest, dass das Vorgehen der Enforcement Directorate auf soliden Beweisen beruhte. Der gesamte Wettring basierte auf Betrug und illegalen Netzwerken. Daher wurden die Vermögensbeschlagnahme und die Ausstellung der Anordnungen als angemessen erachtet. Das Gericht stellte zudem klar, dass die Beschlussbehörde des PMLA auch dann handlungsfähig ist, wenn nur ein einzelnes Mitglied entscheidet.

Diese Behörde, die Beschlagnahmen der ED prüft, benötigt für Anhörungen oder Entscheidungen kein voll besetztes Gremium mit drei Mitgliedern. Wenn nur ein Mitglied anwesend ist, kann dieses ebenfalls Anordnungen erlassen, Anhörungen durchführen und Entscheidungen treffen.

Eine Vermögensbeschlagnahme ist vor der Ausstellung einer Anordnung nicht zwingend erforderlich. Die Benachrichtigung ist der erste Schritt, um Anhörungen einzuleiten. Die Beschlagnahme von Vermögen ist ein separater Schritt. Anordnungen können auch dann erlassen werden, wenn noch keine Beschlagnahme stattgefunden hat. Eine Beschlagnahme kann auch erfolgen, nachdem bereits Anordnungen ergangen sind.

Oberstes Gericht von Delhi

Das Oberste Gericht von Delhi ist eines der ältesten High Courts Indiens. Es wurde 1966 nach der Teilung des ehemaligen Punjab High Court eingerichtet. Es fungiert als oberste gerichtliche Instanz für das Nationale Hauptstadtterritorium Delhi und hat seinen Sitz in einem ikonischen Gebäude in Form eines ‚Schiffes‘ im administrativen Herzen der Hauptstadt. Die Geschichte des Gerichts ist eng mit der Neuordnung des indischen Justizsystems nach der Unabhängigkeit verbunden.

Enforcement Directorate (ED)

Die Enforcement Directorate (ED) ist keine kulturelle Stätte, sondern eine Strafverfolgungsbehörde der indischen Regierung. Sie ist für die Durchsetzung von Wirtschaftsgesetzen und die Bekämpfung von Finanzkriminalität zuständig und untersucht hauptsächlich Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Verstößen gegen die Devisengesetze. Die Behörde wurde 1956 gegründet und leitet ihre Befugnisse aus Gesetzen wie dem Prevention of Money Laundering Act (PMLA) ab.

PMLA-Behörde

Die „PMLA-Behörde“ ist kein anerkannter Ort, sondern bezieht sich in diesem juristischen Kontext auf die Beschlussbehörde (Adjudicating Authority) gemäß dem Prevention of Money Laundering Act (PMLA). Ihre Aufgabe ist die Prüfung von Vermögensbeschlagnahmen der Enforcement Directorate.

PMLA-Beschlussbehörde

Die PMLA-Beschlussbehörde (PMLA Adjudicating Authority) ist keine physische Stätte, sondern ein gesetzliches Gremium, das gemäß dem indischen Prevention of Money Laundering Act (PMLA) von 2002 eingerichtet wurde. Ihre Funktion ist es, zu entscheiden, ob das von der Enforcement Directorate beschlagnahmte Vermögen in Geldwäsche verwickelt ist. Die Behörde spielt eine entscheidende Rolle im rechtlichen Rahmen Indiens zur Bekämpfung von Finanzkriminalität.