Laut der städtischen Krankenversicherungsbehörde können ab dem 1. September 2025 auch berechtigte Vorschulkinder ohne Shenzhener Haushaltsregistrierung am städtischen Krankenversicherungsprogramm teilnehmen. Schätzungen zufolge werden jährlich rund 100.000 Kinder davon profitieren.

Die wichtigste Neuerung der Regelung ist die Abschaffung der Haushaltsregistrierung als Voraussetzung. Demnach können nicht-lokale Vorschulkinder unter 7 Jahren, die in der Stadt leben, keine Schule oder Kindergarten besuchen und in keiner anderen Region krankenversichert sind, sich anmelden, wenn mindestens ein Elternteil im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für die Sonderwirtschaftszone Shenzhen, einer gültigen Hongkong-, Macau- oder Taiwan-Aufenthaltserlaubnis aus Shenzhen ist oder wenn mindestens ein Elternteil Shenzhener Einwohner ist. Wichtig: Kinder, die bereits anderswo versichert sind, müssen ihre bestehende Versicherung zunächst kündigen, um Doppelversicherungen und damit verbundene Leistungseinschränkungen zu vermeiden.

Ab September erhalten teilnehmende nicht-lokale Vorschulkinder die gleichen Leistungen wie einheimische Shenzhener Kinder. Dazu gehören bis zu 75 % Erstattung für allgemeine ambulante Behandlungen, bis zu 90 % für bestimmte ambulante Therapien und bis zu 92 % für stationäre Aufenthalte. Auch die Beitragshöhe und staatlichen Zuschüsse sind identisch.

Der Zahlungszyklus orientiert sich am Kalenderjahr: Eltern müssen die Anmeldung ihrer Kinder jedes Jahr im September vornehmen und den Versicherungsbeitrag für den Zeitraum von September bis August des Folgejahres in einer Summe zahlen. Bei Anmeldungen in anderen Monaten gilt der Beitrag für die verbleibenden Monate ab Anmeldedatum.

Zur Verbesserung der Servicequalität stehen nach Inkrafttreten der Regelung mehrere Anmeldewege zur Verfügung. Ab September können Eltern berechtigter nicht-lokaler Vorschulkinder die Anmeldung online über den WeChat-Account „Shenzhen Medical Insurance“ oder das „Personal Online Service System“ der Behördenwebsite durchführen. Alternativ sind Anmeldungen in Sozialversicherungs- oder Krankenversicherungsämtern sowie an Selbstbedienungsterminals möglich.