An alle zuständigen Stellen:
Gemäß Artikel 8 der „Verwaltungsmaßnahmen für Patentanmelde-Vorprüfungsstellen und Vertretungseinrichtungen des Guangdong Intellectual Property Protection Center“ sowie Punkt 1 der Antragsvoraussetzungen in der „Bekanntmachung zur Durchführung von ‚Dreifach-Vorprüfungsdienstleistungen in Guangdong‘ durch das Guangdong Intellectual Property Protection Center“ können berechtigte Shenzhener Einrichtungen beim Shenzhen Market Supervision Administration Empfehlungsanträge einreichen, um die Patentvorprüfungsdienstleistungen des Guangdong Intellectual Property Protection Center besser in Anspruch zu nehmen.
Der Service wird offline per Papierantrag bearbeitet. Die genauen Antragsunterlagen und -abläufe sind den „Bewerbungsrichtlinien für die Empfehlung von Patentvorprüfungsdienstleistungen des Guangdong Intellectual Property Protection Center (Testversion)“ (Anlage 1) zu entnehmen.
Service-Telefon: 0755-86268052.
Bürozeiten: Werktags 8:30–12:00 Uhr, 14:00–17:30 Uhr.
Anlagen:
1. Bewerbungsrichtlinien für die Empfehlung von Patentvorprüfungsdienstleistungen (Testversion)
2. Verpflichtungserklärung für die Empfehlung von Patentvorprüfungsdienstleistungen
3. Antragsformular für die Patent-Schnellvorprüfung beim Guangdong Intellectual Property Protection Center – 2025
4. Anfrageformular für Dreifach-Vorprüfungsdienstleistungen