Bekanntmachung des Amtes des Bürgermeisters der Stadt Shanghai zur Veröffentlichung der „Verwaltungsmaßnahmen für Zeltcampingplätze in Shanghai“
Verwaltungsmaßnahmen für Zeltcampingplätze in Shanghai
Artikel 1 (Zweck und Grundlage)
Zur Stärkung der standardisierten Verwaltung von Zeltcampingplätzen werden diese Maßnahmen in Übereinstimmung mit den relevanten Rechtsvorschriften und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten dieser Stadt formuliert.
Artikel 2 (Anwendungsbereich)
Diese Maßnahmen gelten für Zeltcampingplätze mit klaren Betriebsträgern, die legal betrieben werden, um den öffentlichen Tourismus- und Freizeitbedarf zu decken, und die Zeltcamping-Dienstleistungen oder -Flächen bereitstellen.
Artikel 3 (Standortwahl)
Der Bau von Zeltcampingplätzen muss den Anforderungen der Raumplanung und der relevanten Fachplanungen entsprechen, die ökologischen Schutzgrenzen strikt einhalten, Land gemäß den Rechtsvorschriften nutzen und darf keine dauerhaften Grundnahrungsmittel-Anbauflächen, Ackerland oder Feuchtgebiete beanspruchen oder die grundlegenden Eigenschaften von Waldland verändern. Zeltcampingplätze sollten in sicheren Gebieten liegen, ökologisch wichtige oder empfindliche Standorte meiden und von Waldbrandschutzzonen, Hochwasserschutzgebieten, gebietsgefährdeten Gebieten und Wildtierlebensräumen ferngehalten werden. Für Zeltcampingplätze, die eine Baugenehmigung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, sollte die Standortwahl Trinkwasserschutzgebiete meiden. Der Bau und Betrieb von Zeltcampingplätzen sollte nicht mit Flussverwaltungsgrenzen und Deichbauwerken in Konflikt stehen und darf keine negativen Auswirkungen auf die Flussumgebung haben.
Es wird empfohlen, dass geeignete touristische Attraktionen, Tourismusorte, Demonstrationsdörfer für ländliche Revitalisierung, schöne Dorfdemonstrationsdörfer, wichtige ländliche Tourismushöfe, Landschaftsparks, bestehende Baulandflächen, städtische ökologische Parkgürtel, Themenparks und offene Erholungswälder Camping-Freizeitfunktionsbereiche ausweisen und Camping-Dienstleistungen anbieten, sofern sie den relevanten Vorschriften entsprechen.
Artikel 4 (Standortbetrieb)
Betreiber von Zeltcampingplätzen müssen eine standardisierte Registrierung abschließen, strikt die relevanten Gesetze und Produktions-/Betriebsvorschriften einhalten, klare Preisgestaltung umsetzen, Besucherrichtlinien veröffentlichen und genaue Marketinginformationen bereitstellen. Campingprojekte, die Lebensmittelbetriebe, Hygiene an öffentlichen Orten, Hochrisiko-Sportaktivitäten und andere genehmigungspflichtige Artikel betreffen, müssen die relevanten Genehmigungen einholen.
Betreiber von Zeltcampingplätzen oder Standortanbieter müssen Sicherheits- und Reinigungspersonal auf den Campingplätzen einsetzen und während der Hauptbesuchszeiten die Streifen verstärken; die maximale Kapazität auf der Grundlage der räumlichen und ökologischen Kapazität wissenschaftlich bestimmen; angemessene Abfallsammelbehälter, Toiletten und andere sanitäre Einrichtungen bereitstellen, um eine gute Hygiene und ökologische Umwelt zu erhalten. Es wird empfohlen, dass geeignete Zeltcampingplätze bequeme Dienstleistungen wie Parkplätze, Duschen, Trinkwasser und Verkaufsautomaten anbieten.
Betreiber von Zeltcampingplätzen oder Standortanbieter müssen um die Campingplätze und an den Haupteingängen Schilder aufstellen, die die räumlichen Grenzen, Öffnungszeiten, Aktivitätsinhalte, Beratungs-/Beschwerdewege und Aufsichtskontaktinformationen angeben und gleichzeitig Informationsänderungen rechtzeitig aktualisieren und veröffentlichen.
Artikel 5 (Managementverantwortlichkeiten)
Betreiber von Zeltcampingplätzen tragen die primäre Verantwortung als Betriebsträger.
Standortanbieter, auf deren Gelände sich Zeltcampingplätze befinden, tragen die Aufsichtsverantwortung für die Standortnutzung.
Aufsichtsbehörden der Standortanbieter tragen die Aufsichtsverantwortung für die Standorte.
Bezirksregierungen tragen die territoriale Verwaltungsverantwortung für Zeltcampingplätze und leiten die standardisierte Entwicklung in ihren Bezirken. Stadtregierungen und Bezirksämter führen tägliche Inspektionen und Meldungen gemäß ihren Aufgaben durch.
Verschiedene städtische Abteilungen sind für die Politikformulierung, Aufsicht und Anleitung in ihren jeweiligen Bereichen verantwortlich, einschließlich Kultur und Tourismus, Handel, öffentliche Sicherheit, Planungsressourcen, Ökologie und Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten, Wasserangelegenheiten, Notfallmanagement, Marktregulierung, Sport, Landschaftsgestaltung und Stadtbild, Krankheitsbekämpfung, Feuerwehr und Rettungswesen sowie Entwicklung der geistigen Zivilisation.
Artikel 6 (Plattformverantwortlichkeiten)
Betreiber von E-Commerce-Plattformen müssen Identität, Adresse, Kontaktinformationen, Geschäftslizenzen und andere Details der Betreiber von Zeltcampingplätzen auf ihren Plattformen gemäß den gesetzlichen Anforderungen überprüfen und registrieren und regelmäßige Verifizierungsaktualisierungen durchführen.
Artikel 7 (Soziale Governance)
Der Betrieb von Zeltcampingplätzen muss den Anforderungen der kommunalen Governance entsprechen. Unter der Anleitung und Aufsicht von Stadtregierungen und Bezirksämtern sollten Dorfausschüsse eine autonome Verwaltung ausüben, um die soziale Harmonie zu erhalten und Streitigkeiten zu verhindern. Es wird empfohlen, brancheneigene Selbstregulierungsorganisationen für das Zeltcamping zu gründen, um Betriebskonventionen zu entwickeln und die brancheninterne Selbstverwaltung und -aufsicht zu stärken.
Artikel 8 (Sicherheitsmanagement)
Betreiber von Zeltcampingplätzen tragen die primäre Verantwortung für das Sicherheitsmanagement, müssen Sicherheitsarbeitsysteme einrichten, strikt Sicherheitsvorkehrungen umsetzen, die Anforderungen an Brandschutz, Lebensmittel, Hygiene, Katastrophenschutz, Gas, Strom, ökologischen Umweltschutz, Wildtierschutz und öffentliche Gesundheitsnotfälle einhalten; notwendige Überwachungs- und Warnsysteme, Brandschutzeinrichtungen bereitstellen, Notfallmaterialien vorhalten, Notfallpläne erstellen, Wachdienste verstärken und Notfallübungen durchführen; die Sicherheitsrisikokontrolle verbessern, die Untersuchung und Behandlung versteckter Gefahren vertiefen und verschiedene Sicherheitsrisiken beseitigen.