Am 11. wurde bekannt, dass das Finanzministerium in Zusammenarbeit mit der Steuerbehörde den „Entwurf der Durchführungsbestimmungen zum Mehrwertsteuergesetz der Volksrepublik China (zur öffentlichen Stellungnahme)“ erarbeitet hat. Dieser soll eine reibungslose Umsetzung des „Mehrwertsteuergesetzes der Volksrepublik China“ gewährleisten und ist nun für öffentliche Rückmeldungen geöffnet.

Die Mehrwertsteuer ist die größte Steuerkategorie in China. Ende letzten Jahres wurde das Mehrwertsteuergesetz auf der 13. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 14. Nationalen Volkskongresses verabschiedet und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

„Die Durchführungsbestimmungen zum Mehrwertsteuergesetz bilden die grundlegende administrative Regelung zur Unterstützung des Gesetzes. Zusammen mit dem Mehrwertsteuergesetz und normativen politischen Dokumenten bilden sie den rechtlichen Rahmen für die Mehrwertsteuer in China und sind entscheidend für deren Umsetzung.“

Der Entwurf umfasst sechs Kapitel mit 57 Artikeln, darunter allgemeine Bestimmungen, Steuersätze, steuerpflichtige Beträge, Steuervergünstigungen, Erhebung und Verwaltung sowie ergänzende Regelungen. Er präzisiert die Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes, legt dem Staatsrat übertragene Angelegenheiten fest, erhöht die Rechtssicherheit und Praktikabilität des Steuersystems und schafft ein kohärentes Mehrwertsteuerkonzept.

International verwenden viele Länder ein Gesetzgebungsmodell für die Mehrwertsteuer (auch als Güter- und Dienstleistungssteuer bezeichnet), bei dem das Mehrwertsteuergesetz den Rahmen vorgibt und Durchführungsbestimmungen sowie spezifische Regelungen ergänzen. Beispiele hierfür sind Länder wie das Vereinigte Königreich, Australien und die Schweiz.

Der Entwurf folgt dem Prinzip der gesetzlichen Besteuerung und spiegelt das Konzept hochwertiger Entwicklung wider. „Er erläutert etwa die Standards für Steuervergünstigungen in den Bereichen Landwirtschaft, Bildung, Gesundheitswesen und Altenpflege, wie sie in Kapitel 4 des Mehrwertsteuergesetzes festgelegt sind. Zudem wird vorgeschrieben, dass Umfang, Bedingungen und Verwaltungsmaßnahmen solcher Vergünstigungen zeitnah öffentlich gemacht werden müssen. Dies fördert eine hochwertige wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und schützt die legitimen Rechte der Steuerpflichtigen.“

Der Entwurf erläutert und vertieft relevante Klauseln des Mehrwertsteuergesetzes und verbessert so die Rechtssicherheit und Anwendbarkeit. Beispielsweise optimiert er die Regeln für den Vorsteuerabzug bei nicht steuerbaren Transaktionen und langfristigen Vermögenswerten wie Immobilien, was sowohl dem Grundsatz der steuerlichen Abzugsfähigkeit als auch internationalen Standards entspricht. Zudem werden Verwaltungsbestimmungen angepasst, um neuen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

„Die Durchführungsbestimmungen geben eine detaillierte Auslegung des Begriffs ‚Inlandsverbrauch von Dienstleistungen und immateriellen Gütern‘ aus Artikel 4, Absatz 4 des Mehrwertsteuergesetzes.“ Die Bestimmung des Verbrauchsortes bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und immateriellen Gütern ist seit langem eine Herausforderung in der internationalen Mehrwertsteuergesetzgebung, da es an wirksamen völkerrechtlichen Absprachen mangelt. Der Entwurf berücksichtigt internationale Praktiken und findet einen Ausgleich zwischen globaler Harmonisierung und nationaler Umsetzbarkeit.