Das neu überarbeitete Pflichtnationalstandard für Elektrofahrräder, die „Technische Spezifikation für die Sicherheit von Elektrofahrrädern“ (GB 17761—2024), tritt am 1. September 2025 offiziell in Kraft. Was ändert sich durch die neuen Vorschriften? Worauf sollten Fahrer achten? Die Verkehrspolizei hat die neuesten Hinweise veröffentlicht.
In der Zulassungsstelle für Elektrofahrräder herrschte reger Betrieb, als Bürgerinnen und Bürger ihre Fahrzeuge anmeldeten. Auf Nachfrage äußerten sich die Bürger durchweg positiv zur neuen Regelung: „Zwar ist die Geschwindigkeit etwas niedriger als zuvor, aber die Sicherheit ist deutlich besser, besonders die Geschwindigkeitsbegrenzung mit Warnton ist sehr praktisch. Die Fahrt mit einem normgerechten Fahrrad gibt uns ein viel beruhigenderes Gefühl.“
Die Verkehrspolizei hob besonders folgende Kernänderungen der neuen Vorschriften hervor: Erstens wurde das Gewichtslimit für Modelle mit Blei-Säure-Batterien von 55 kg auf 63 kg gelockert, was die Reichweite effektiv erhöht und „Reichweitenangst“ mindert. Zweitens müssen Hersteller die Bremsleistung optimieren, indem sie den Bremsweg halbieren und ein Rutschen bei Regenwetter verhindern, was das Unfallrisiko bei Nässe erheblich verringert. Drittens wurde die Manipulationssicherheit der Controller verstärkt; sobald die Geschwindigkeit 25 km/h überschreitet, stoppt der Motor sofort die Stromzufuhr, was das „Tunen“ der Geschwindigkeit an der Quelle unterbindet. Viertens darf der Anteil von Kunststoffmaterialien am Gesamtgewicht des Fahrzeugs 5,5 % nicht überschreiten, was die Brandgefahr durch Materialprobleme reduziert.
Bemerkenswert ist, dass der neue Nationalstandard erstmals vorschreibt, dass Elektrofahrräder mit einer Beidou-Positionsfunktion ausgestattet sein müssen. „Das Beidou-Modul kann Echtzeitinformationen wie Längengrad, Breitengrad, Geschwindigkeit und Positionszeit des Fahrzeugs liefern, und der gesamte Ortungsdienst ist kostenfrei.“
Auf die dringendste Frage für Besitzer – „Dürfen alte Fahrzeuge noch auf der Straße gefahren werden?“ – gibt die neue Regelung eine klare Antwort: Fahrzeuge, die bis zum 31. August 2025 nach dem alten Standard produziert wurden, genießen eine dreimonatige Verkaufsübergangsfrist und dürfen bis zum 30. November 2025 verkauft werden. Ab dem 1. Dezember 2025 müssen alle auf dem Markt verkauften Elektrofahrräder zu 100 % dem neuen Standard entsprechen. Für Verbraucher, die bereits nicht normgerechte Fahrzeuge gekauft haben, gibt es keine Zwangsausmusterung; stattdessen können sie schrittweise durch Programme wie Inzahlungnahme aufrüsten.
Hier sind einige Sicherheitshinweise für das Fahren von Elektrofahrrädern 👇
1. Altersvoraussetzung
Laut Vorschrift muss man mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Elektrofahrrad zu fahren.
Elektrofahrräder sind deutlich schneller als normale Fahrräder, haben aber eine schlechtere Kontrollstabilität und ein weniger sicheres Bremssystem, was erhebliche Risiken birgt. Junge Menschen fehlt oft das Sicherheitsbewusstsein und sie reagieren in Notsituationen möglicherweise nicht optimal. Daher ist es essentiell, Verkehrsgesetze zu befolgen, und Eltern sollten mehr auf die sichere Fortbewegung ihrer Kinder achten.
2. Helm tragen
Eine zerdrückte Frisur durch einen Helm ist nicht wichtig! Im Falle eines Unfalls ist der Helm eine cruciale Sicherheitsgarantie! Man sollte nicht nur einen Helm tragen, sondern ihn auch richtig aufsetzen. Sicherheit ist eigene Verantwortung – nehmen Sie sie nie auf die leichte Schulter.

3. Nicht hetzen beim Abbiegen
Beim Linksabbiegen an einer Kreuzung mit einem Elektrofahrrad sollte man die Umgebung beachten: Vor dem Abbiegen verlangsamen, frühzeitig per Handzeichen oder Blinker signalisieren und keine abrupten Manöver machen. Wenn man beim Abbiegen den Gegenverkehr nicht vorbeilässt, steigt die Unfallwahrscheinlichkeit erheblich.
4. Gefährliches „Zubehör“
An Elektrofahrrädern sollten keine Sonnenschirme angebracht werden. Obwohl praktisch, bergen sie viele Sicherheitsrisiken. Sie sind kollisionsanfällig, behindern die Sicht und sind bei windigem Wetter noch gefährlicher.
5. „Multitasking“
Viele Menschen haben die Angewohnheit, auf ihr Handy zu schauen, aber das während der Fahrt zu tun, ist gefährlich. Wenn man auf das Telefon schaut, wer schaut dann auf die Straße? Wenn Sie Ihr Telefon checken müssen, halten Sie zuerst sicher an.
6. Die richtige „Haltung“ beim Überqueren der Straße
Laut Vorschrift muss man, wenn man die Fahrbahn mit einem Fahrrad oder Elektrofahrrad überquert,