Am 26. November wurde auf der 22. Plenarsitzung des Ständigen Ausschusses des Volkskongresses der Provinz die „Verordnung zur Sicherheit von Aufzügen in der Provinz Sichuan“ (im Folgenden als „Verordnung“ bezeichnet) verabschiedet. Die Verordnung stärkt das Management der Aufzugssicherheit im gesamten Prozess und entlang der gesamten Kette. Sie befasst sich mit öffentlichen Anliegen wie eingeschlossenen Personen in Aufzügen, verzögerten Rettungseinsätzen und mangelhafter Wartung, die große Aufmerksamkeit erfahren haben.
Bereits 2015 wurden in Sichuan die „Maßnahmen zur Überwachung und Verwaltung der Aufzugssicherheit in der Provinz Sichuan“ (im Folgenden als „Maßnahmen“ bezeichnet) erlassen, die eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Aufsicht und der Unfallverhütung spielten. Mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung ist die Zahl der Aufzüge in Sichuan auf über 566.000 gestiegen, wobei die Anzahl älterer Aufzüge und solcher in bestehenden Wohngebäuden jährlich zunimmt. Die Arbeit für die Aufzugssicherheit sieht sich neuen Situationen und Herausforderungen gegenüber, sodass die bisherigen Maßnahmen den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Daher war es dringend erforderlich, diese von Verwaltungsvorschriften in ein Landesgesetz zu überführen.
Was sind die Kernpunkte der neuen Verordnung?
Die Verordnung umfasst 9 Kapitel mit 58 Artikeln, gegliedert in Allgemeine Bestimmungen, Herstellung und Betrieb, Nutzung und Management, Wartung, Prüfung, Notfallrettung, Aufsicht und Management, Rechtliche Verantwortlichkeiten sowie Zusatzbestimmungen.
Die Verordnung übernimmt bewährte und praktikable Regelungen aus den bisherigen Maßnahmen zur Standardisierung des Aufzugsbetriebs und baut auf den Erfolgen der dreijährigen Initiative zur Beseitigung von Sicherheitsrisiken auf. Neu hinzugekommen sind Kapitel zur Notfallrettung sowie zur Aufsicht und Management. Ebenfalls neu sind Inhalte zur intelligenten Überwachung, zur umfassenden Aufzugsversicherung und zum Einbau von barrierefreien Einrichtungen, wodurch erprobte Erfahrungen und wirksame Maßnahmen auf eine rechtliche Ebene gehoben werden.
Ein Schwerpunkt der Verordnung liegt auf der Klarstellung von Verantwortlichkeiten und der Stärkung des Prozess- und Kettenmanagements. Angesichts der vielen Beteiligten, Arbeitsschritte und langen Verantwortungskette sowie Problemen wie unklaren Zuständigkeiten zwischen Bau- und Verwaltungseinheiten, Wartungsfirmen sowie zwischen Verwaltern und Eigentümern präzisiert die Verordnung die Pflichten aller Beteiligten in Herstellung, Installation, Umbau, Reparatur, Betrieb, Nutzung, Management, Wartung, Inspektion und Prüfung von Aufzügen und betont die Verbindung der Verantwortlichkeiten zwischen den Aufzugsverwaltungen und anderen Beteiligten.
Der Umgang mit Sicherheitsrisiken und die Verbesserung der intrinsischen Sicherheit von Aufzügen sind von großem öffentlichem Interesse. Um die Häufung von Aufzugsstörungen zu adressieren, legt die Verordnung die Aufsichtspflichten der zuständigen Behörden fest, erhöht die Anzahl von Stichprobenkontrollen und sieht für Verstöße entsprechende Sanktionen vor. Gleichzeitig fördert die Verordnung den Austausch von Wohnungsaufzügen, die lange in Betrieb sind und häufig Störungen aufweisen, richtet Aufzug-Sicherheitsfonds mit Transparenzpflicht für Einnahmen und Ausgaben ein, fördert das System der umfassenden Aufzugsversicherung und setzt weitreichend Aufzugscodes ein, um Fahrgästen Abfragen, Störungsmeldungen und Notrufe zu erleichtern.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Standardisierung und Effektivität der Notfallrettung. Angesichts aktueller Probleme wie häufiger Vorfälle mit eingeschlossenen Personen und verzögerter Rettungseinsätze wurde ein eigenes Kapitel zur Notfallrettung geschaffen, das in das allgemeine Notfallsystem integriert und einen ressortübergreifenden Koordinationsmechanismus etabliert; es wird eine Notfalldienst-Plattform für Aufzugssicherheit eingerichtet und verbessert, mit der speziellen Hotline 96933 für die Bearbeitung von Notrufen bei eingeschlossenen Personen.
Zudem werden aus landesweiten Vorfällen der letzten Jahre Lehren gezogen, um regulatorische Lücken zu schließen. Die lokale Gesetzgebung reagiert proaktiv auf verschiedene neu aufgetretene Sicherheitsprobleme und regelt Anforderungen an die Stilllegung, Inbetriebnahme und Abmeldung von Aufzügen. Es wird festgelegt, dass der Rückbau durch Fachfirmen mit entsprechender Qualifikation erfolgen muss, dass Bauausführungspläne für den Rückbau erstellt, Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle umgesetzt und die zuständigen Behörden ihre Aufsichtspflichten wahrnehmen müssen.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Verordnung auch die Pflichten der Aufzugsnutzer festlegt: Sie müssen Aufzuge sicher und rücksichtsvoll benutzen, die Sicherheitshinweise und Warnschilder beachten. Es ist insbesondere untersagt, elektrische Fahrräder, Elektroroller oder deren Batterien in den Aufzug mitzunehmen, da dies eine Gefahr für die persönliche Sicherheit und die Aufzugssicherheit darstellt; beim Mitführen von Hunden im Aufzug sind Sicherheitsmaßnahmen wie Anleinen, Maulkorb tragen oder Unterbringung in einer Tasche oder Box zu ergreifen.