Nach mehr als einem Jahr der Umsetzung des Hauptstadtgesetzes 2024 zeigt die praktische Anwendung wichtige erste Ergebnisse. Gleichzeitig wurde der dringende Bedarf deutlich, den institutionellen Rahmen weiter zu vervollkommnen, um eine stärkere, stabilere und überlegene Dezentralisierung zu erreichen.
Aus den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt, Planung und Architektur, Entwicklung von Hochtechnologiezonen usw. kommt ein einhelliges Urteil: Die Novellierung des Hauptstadtgesetzes ist ein unvermeidlicher Schritt, damit Hanoi seine Rolle als Lokomotive und zentraler Motor der nationalen Entwicklung fördern kann.
Neuer Rechtsrahmen für Landwirtschaft und Umwelt
Laut dem stellvertretenden Direktor der Abteilung für Landwirtschaft und Umwelt in Hanoi enthält das Hauptstadtgesetz 2024 viele wichtige Bestimmungen, insbesondere in den Artikeln 28, 32 und 33. Diese schaffen eine solide rechtliche Grundlage für die Bereiche Landwirtschaft, ländliche Räume und Umweltschutz. Auf dieser Basis hat die Abteilung den Volksausschuss der Stadt beraten, der Stadtversammlung die Verabschiedung von 9 thematischen Beschlüssen vorzulegen. Diese decken Bereiche ab wie emissionsarme Zonen, Verwaltungsstrafen in Umwelt- und Landfragen, Mechanismen zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen an Flussufern und auf Inseln sowie Politiken zur Entwicklung von Landwirtschaft und Handwerksdörfern.
Ein herausragender Punkt ist die Einführung emissionsarmer Zonen gemäß Artikel 28 des Hauptstadtgesetzes. Die Abteilung für Landwirtschaft und Umwelt hat die Entwicklung von Projekten angeleitet, Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit organisiert und mit den lokalen Behörden bei der Umsetzung kooperiert. In den Bezirken Hoan Kiem und Ba Dinh wurde mit der Projektentwicklung begonnen. Basierend auf den praktischen Erfahrungen erließ die Stadtversammlung den Beschluss Nr. 57/2025/NQ-HĐND, der den Beschluss Nr. 47/2024/NQ-HĐND ersetzt und so die Kompatibilität mit dem zweistufigen Lokalverwaltungsmodell und neuen zentralen Richtlinien sicherstellt. Derzeit leitet die Abteilung die Entwicklung eines Projekts für eine emissionsarme Zone innerhalb des Ring 1, holt Stellungnahmen aus der Bevölkerung und von wissenschaftlichen Experten ein und wird es voraussichtlich im ersten Quartal 2026 der Stadtversammlung vorlegen.
Parallel dazu kommen die Beschlüsse Nr. 08 und 09/2025/NQ-HĐND über Verwaltungsstrafen in Umwelt- und Landfragen zur Anwendung. Sie tragen zu einer erhöhten Abschreckung sowie zur rechtzeitigen Aufdeckung und Behandlung von Verstößen im Landmanagement, bei der Rohstoffgewinnung und beim Schutz von Umwelt und Wasserressourcen bei. Bezüglich des Beschlusses Nr. 21/2025/NQ-HĐND zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen an Flussufern und auf Inseln berät die Abteilung zurzeit über einen Erlass des Stadtvolksausschusses, der für Juni 2026 erwartet wird.
Aus der praktischen Umsetzung heraus ist die Abteilung für Landwirtschaft und Umwelt der Ansicht, dass es notwendig ist, weiterhin Engpässe zu beseitigen und im novellierten Hauptstadtgesetz flexiblere Mechanismen zu verankern. Dies betrifft insbesondere Landmanagement, Umwidmung von Flächen, landwirtschaftliche Entwicklung und Umweltschutz. Die Vorschläge konzentrieren sich darauf, bestehende, bereits konkretisierte Anreize beizubehalten und der Stadtregierung zusätzliche Befugnisse zur Erlassung detaillierter Vorschriften, Standards und technischer Regelungen zu erteilen, die den Bedingungen der Hauptstadt entsprechen. Zudem sollen Mechanismen für emissionsarme Zonen, CO₂-Zertifikate, den grünen Wandel und die Behandlung von Umweltverschmutzung in der Hauptstadtregion gestärkt werden.
Planung und Architektur: Eine „institutionelle Revolution“ für den urbanen Raum
Der stellvertretende Direktor der Abteilung für Planung und Architektur Hanois bewertet das Hauptstadtgesetz 2024 als einen grundlegenden Wandel im Vergleich zum Hauptstadtgesetz von 2012. Das neue Gesetz habe eine „institutionelle Revolution“ ausgelöst, indem es von einer rein orientierenden Denkweise hin zur Gewährung von Selbstbestimmungsrechten der Stadt in vielen Schlüsselbereichen übergehe. Drei hervorgehobene Durchbruchspunkte sind: Die Dezentralisierung bei lokalen Planungsanpassungen; die Bereitstellung rechtlicher Instrumente zur Bewahrung und Förderung architektonischer Werte; sowie die gesetzliche Regelung „heißer“ Themen wie der Verlagerung umweltbelastender Einrichtungen und der Stadterneuerung in innerstädtischen Gebieten.
Im vergangenen Jahr hat sich die Abteilung für Planung und Architektur bemüht, die Bestimmungen des Gesetzes zu konkretisieren und rechtliche Lücken schrittweise zu schließen. Die Praxis habe jedoch auch viele Herausforderungen offengelegt. Bislang wurde trotz des erlassenen Beschlusses 34/2024/NQ-HĐND noch kein Fall einer lokalen Planungsanpassung nach dem neuen Gesetz genehmigt, was eine erhebliche politische Verzögerung zeigt. Zudem gibt es Ungereimtheiten zwischen dem Hauptstadtgesetz 2024 und neuen Fachgesetzen sowie Beschlüssen. Beispielsweise verlangt das Hauptstadtgesetz die Erstellung und Begutachtung von detaillierten Planungsaufgaben für Sozialwohnungen, während der Beschluss 201/2025/QH15 eine Vereinfachung dieses Verfahrens erlaubt. Oder im Bereich der Funktionszonenplanung…