Die Wahlkommission gab bekannt, dass sechs Kandidaten für den Senat bei den Halbzeitwahlen im Mai 2025 mutmaßlich Spenden von Baufirmen erhalten haben.
Die Wahlbehörde identifizierte 26 Unternehmen, die in vergangenen Wahlen als Spender auftraten.
„Wir haben inzwischen 26 Baufirmen ermittelt, die nach unseren Erkenntnissen an Kandidaten gespendet haben – sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene“, erklärte ein Beamter.
„Für nationale Positionen ist es korrekt, dass etwa sechs Senatskandidaten Unterstützung von Baufirmen erhalten haben“, fügte der Beamte hinzu.
Der Beamte nannte weder die Namen der sechs Senatskandidaten noch die beteiligten Unternehmen.
Allerdings merkte der Beamte an, dass die Kommission noch mit dem Ministerium für öffentliche Arbeiten und Straßenbau klären muss, ob diese Baufirmen an Regierungsprojekten beteiligt waren.
Baufirmen, die an Regierungsprojekten arbeiten, ist es gemäß dem Omnibus-Wahlgesetzbuch untersagt, Kandidaten finanziell zu unterstützen.
Artikel XI Abschnitt 95 des Omnibus-Wahlgesetzbuches zu Wahlspenden und -ausgaben besagt:
„ABSCHNITT 95. Verbotene Spenden. – Es dürfen keine Spenden für parteipolitische Aktivitäten direkt oder indirekt von folgenden Personen oder Einrichtungen getätigt werden:
(c) Natürliche und juristische Personen, die Verträge oder Subunternehmerverträge zur Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an die Regierung oder any ihrer Abteilungen, Unterabteilungen oder Instrumente halten oder Bau- oder andere Arbeiten durchführen“
Entscheidung wird für Oktober erwartet
Für die Wahlen 2022 wurden laut dem Beamten insgesamt 55 Baufirmen identifiziert, die an mehrere Kandidaten gespendet hatten.
Das Ministerium für öffentliche Arbeiten und Straßenbau hat noch nicht bestätigt, ob diese Unternehmen an Regierungsprojekten beteiligt waren, da das Ministerium derzeit mit Untersuchungen zu Hochwasserschutzprojekten ausgelastet ist.
Der Beamte sagte, eines dieser Unternehmen habe zugegeben, Regierungsprojekte zu haben, was der Kommission die Weiterverfolgung der Untersuchung ermöglichte.
Der betroffene Auftragnehmer und der Kandidat haben bereits ihre Stellungnahme zu der mutmaßlichen Spende in Höhe von 30 Millionen Peso eingereicht.
Laut dem Beamten könnte die Kommission bereits im Oktober einen Beschluss zu dem Fall fassen.
Ein Bauunternehmenspräsident erklärte, seine Spende in Höhe von 30 Millionen Peso an einen Senator für den Wahlkampf 2022 sei rechtmäßig gewesen.
Der Senator hatte zuvor eingeräumt, mit dem Unternehmer befreundet zu sein, und bestätigt, dass dieser ihn während seines Senatswahlkampfs 2022 unterstützt habe.
Er bestritt jedoch, in das Geschäft des Unternehmers oder dessen Verträge mit der Regierung eingegriffen zu haben.
Der Senator reichte eine Stellungnahme bei der Kommission ein, in der er seine Position zu der 30-Millionen-Peso-Wahlkampfspende für seine Senatskandidatur 2022 darlegte.
„Unsere Position ist klar: Die Spende war legal, vollständig deklariert und folgt langjähriger Praxis. Das Gesetz steht auf unserer Seite und wir sind zuversichtlich, dass die Kommission kein Fehlverhalten feststellen wird“, erklärte der Rechtsbeistand des Senators.
Strafen
Im Falle einer Verurteilung drohen den Baufirmen ein bis sechs Jahre Haft. Kandidaten droht neben derselben Haftstrafe der lebenslange Ausschluss von der Bekleidung öffentlicher Ämter.
Für Kandidaten, die derzeit ein Amt innehaben, gilt ein gesonderter Prozess für ihre mögliche Amtsenthebung, der jedoch außerhalb der Zuständigkeit der Wahlkommission liegt.