Öffentliche Anwälte sollen staatliche Behörden professioneller und effektiver vor Gericht vertreten
Die Notwendigkeit zeigt sich bereits an den rechtlichen Risiken, denen Behörden durch ihren Verwaltungsapparat ausgesetzt sind.
Praktischer Bedarf
Laut einem Bericht der 8. Sitzung der 15. Nationalversammlung wurden 2024 insgesamt 13.009 Verwaltungsrechtsstreitigkeiten angenommen – ein Anstieg von fast 850 Fällen im Vergleich zu 2023. Besonders bemerkenswert: In der vorangehenden Beschwerdebearbeitung mussten sogar 480.233 Fälle bearbeitet werden, was einer Steigerung von 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
In all diesen Situationen müssen die Behörden selbst die Last der Verfahrensbeteiligung und Prozessführung tragen. In der Praxis bedeutet das: Es wird Personal abgestellt oder – im günstigeren Fall – eine Arbeitsgruppe zur Bearbeitung des Falls gebildet.
Allerdings verfügt nicht jede Behörde oder jeder Beamte über das nötige Fachwissen oder die Verantwortung, um Prozesse professionell zu führen. Hinzu kommt, dass die eigentliche Facharbeit darunter leiden kann.
Früher schickten verklagte Behördenleiter in Verwaltungsverfahren häufig einfach Fachspezialisten als Vertreter. Seit die Verwaltungsprozessordnung die Regelungen verschärft hat und die Vertretung nur noch durch Stellvertreter in bestimmten Fällen erlaubt, hat sich die Situation kaum verbessert.
In der Praxis kam es bereits vor, dass ein verklagter Vorsitzender eines Volkskomitees die zuständigen Abteilungen und deren Direktoren mit der Verfahrensteilnahme beauftragte. Wenn das Gericht diese Vollmacht jedoch nicht akzeptierte, konnte die Verhandlung ohne den Beklagten stattfinden.
Tatsächlich verzichten manche verklagten Behördenleiter sogar ganz auf die Teilnahme am Dialog im Verwaltungsverfahren. Zwar mag dies legal sein, aber es beeinträchtigt den Verfahrensablauf und sogar das Ergebnis erheblich.
Ähnlich verhält es sich mit rechtlichen Verwicklungen bei Investitionen. Auch hier ist das gängige Modell die Bildung von Arbeitsgruppen für das Verfahren mit nationalen Unterstützungsteams. Doch auch hier gilt: Die Teammitglieder sind keine professionellen Juristen, und die Prozessführung beeinträchtigt ihre eigentlichen Aufgaben.
Diese Realitäten sind Teil der Begründung für die Einführung eines öffentlichen Anwaltskorps in unserem Land.
Staatsanwalt oder Privatanwalt?
Der Bedarf der Behörden an öffentlichen Anwälten besteht eindeutig, auch wenn er vielleicht nicht riesig ist. Einige Lokalpolitiker räumten offen ein, dass es viele Verwaltungsverfahren gibt, sie überlastet sind und selbst bei größter Anstrengung nicht alle Gerichtstermine wahrnehmen können. Das betrifft nur die Anhörungen – die Vorbereitung der rechtlichen Unterlagen noch nicht einmal eingerechnet.
Theorie und Praxis zeigen: Auch staatliche Stellen sind rechtlichen Risiken ausgesetzt. In gleichberechtigten Rechtsbeziehungen hat der Staat keine „Autorität“ mehr und ist anderen Parteien nicht übergeordnet. Rechtliche Dokumentation, das Verständnis von Vorschriften und Verfahrenspflichten sind daher entscheidend – Faktoren, die nicht jeder Beamte klar versteht und beherrscht.
Daher sieht die Resolution 66-TW/NQ nicht nur die Einrichtung des öffentlichen Anwaltskorps vor, sondern auch Maßnahmen zur Gewinnung exzellenter Anwälte für den öffentlichen Dienst.
Mit der Einführung weiterer Vorschriften und Verfahren könnte der Druck künftig noch zunehmen. In manchen Fällen können öffentliche Anwälte die Behörden auch als klagende Partei vertreten.
Zwar haben einige Behörden bereits privat Anwälte für ihre Vertretung engagiert, doch nicht jede Stelle nutzt diesen Mechanismus. Zudem handelt es sich hierbei um eine informelle Lösung. Hinzu kommt, dass die Mittelbeschaffung für Anwaltshonorare in solchen Fällen derzeit nicht einfach ist.
Daher überzeugt die Meinung nicht, dass die etwa 20.000 derzeit praktizierenden Anwälte den Staat unterstützen könnten und ein öffentliches Anwaltskorps unnötig sei.
Eine der Anforderungen ist, dass öffentliche Anwälte professionelle Juristen mit Fachwissen und Fähigkeiten sein müssen, insbesondere mit der Befugnis und Anerkennung zur Prozessvertretung. Daher kann nicht jeder Beamte – selbst aus der Rechtsabteilung – diese Rolle problemlos übernehmen.
In öffentliche Anwälte wird investiert werden, und sie werden gezielt ausgerichtet auf…