
Am Morgen des 22. Oktober stellte der Bildungsminister in einer Arbeitssitzung drei Gesetzentwürfe vor: das Gesetz zur Änderung und Ergänzung einiger Artikel des Bildungsgesetzes, das Hochschulbildungsgesetz (novelliert) und das Berufsbildungsgesetz (novelliert).
Laut dem Minister stehen diese drei Gesetzentwürfe in engem Zusammenhang und wurden synchron entwickelt, um die wichtigen Politiken und Ausrichtungen der Partei zeitnah zu institutionalisieren. Dies betrifft insbesondere die Resolution Nr. 71-NQ/TW des Politbüros über Durchbrüche in der Entwicklung von Bildung und Ausbildung sowie wichtige Beschlüsse zu Wissenschaft und Technologie, Innovation, digitaler Transformation, internationaler Zusammenarbeit, Entwicklung der Privatwirtschaft und Erneuerung der Rechtsetzung und -durchsetzung.
„Dies ist ein notwendiger Schritt, um ‚Engpässe‘ im Bildungs- und Ausbildungssektor zu beseitigen. Er stärkt die Autonomie der Bildungseinrichtungen bei gleichzeitiger Sicherung von Qualität, Wirksamkeit und Effizienz und erfüllt zugleich neue Anforderungen an Dezentralisierung, Reform der Verwaltungsverfahren, Straffung der Organisationsstruktur und Umsetzung des zweistufigen Lokalregierungsmodells“, betonte der Minister.
Klärung der Bildungswege nach der Sekundarstufe I
Der Entwurf zur Änderung des Bildungsgesetzes konzentriert sich auf vier Hauptinhalte:
- Umsetzung der wichtigsten Parteibeschlüsse, insbesondere Resolution 71-NQ/TW, die die Sekundarstufe I als verpflichtend und die Vorschulerziehung für 3- bis 5-Jährige als flächendeckend festlegt.
- Aufnahme von Grundsätzen zur Wissenschafts- und Technologiepolitik und digitalen Transformation, wie der Aufbau einer nationalen Bildungsdatenbank, der Einsatz kontrollierter künstlicher Intelligenz, die Einführung eines einheitlichen nationalen Lehrwerks und der Verzicht auf Schulbeiräte in öffentlichen Bildungseinrichtungen.

Weitere praktische Anpassungen umfassen:
- Einführung der Berufsoberschule auf gleicher Ebene wie dem allgemeinen Gymnasium.
- Klärung der Bildungswege für Schüler nach der Sekundarstufe I.
- Trennung von lokalem Bildungsmaterial von Lehrbüchern und Übertragung der Erstellungs- und Genehmigungskompetenz an die Regionen.
- Möglichkeit der Ausstellung von Diplomen und Zeugnissen in Papier-, elektronischer oder digitaler Form.
- Ergänzung um Bildungsunterstützungsdienste, die sich nicht mit staatlich finanzierten Aktivitäten überschneiden.
Der Gesetzentwurf zeigt deutlich den Geist der Dezentralisierung in der Staatsverwaltung. Viele Befugnisse werden von der Zentralregierung auf die Regionen und Bildungseinrichtungen übertragen – von der Nationalversammlung und der Regierung zum Bildungsministerium und dann an die Volkskomitees auf allen Ebenen. Ziel ist es, Eigeninitiative und Flexibilität zu fördern und bürokratische Ebenen abzubauen.
Der Entwurf betrifft 69 der derzeit 126 Verwaltungsverfahren, mit dem Ziel der Straffung, Digitalisierung und starken Dezentralisierung. Viele Verfahren, wie die Ausstellung von Abschlusszeugnissen der Sekundarstufe I, werden abgeschafft; Schulleiter werden ermächtigt, den Abschluss zu bestätigen. Verfahren zur Gründung, Zusammenlegung und Auflösung von Bildungseinrichtungen werden künftig auf Verordnungsebene geregelt.
Berufsbildung als Grundpfeiler für hochqualifizierte Arbeitskräfte
Der novellierte Entwurf des Berufsbildungsgesetzes umfasst 9 Kapitel und 42 Artikel – 37 Artikel weniger als das derzeitige Gesetz. Dies spiegelt die Ausrichtung auf Straffung, Modernisierung und umfassende Autonomie für Berufsbildungseinrichtungen wider, unabhängig von ihrem Finanzstatus.

Das Gesetz identifiziert die Berufsbildung als Grundpfeiler für die Entwicklung eines hochqualifizierten Arbeitskräftepotenzials, der in den sozioökonomischen Entwicklungsstrategien Priorität eingeräumt wird. Bezüglich des Systems wird die Art der Berufsoberschule auf gleicher Ebene wie dem allgemeinen Gymnasium hinzugefügt, um die Effektivität der Schülerlenkung zu erhöhen und sowohl der Allgemeinbildung als auch dem Bedarf an technischen Arbeitskräften zu dienen.
Der Entwurf schafft Schulbeiräte in öffentlichen Berufsbildungseinrichtungen ab und vervollständigt gleichzeitig den Kooperationsmechanismus zwischen Schulen und Unternehmen. Unternehmen werden ermutigt, sich an der Lehrplanentwicklung, dem Unterricht, Praktika und der Ergebnisbewertung zu beteiligen, verbunden mit der Einrichtung eines Fonds für die betriebliche Personalausbildung.
Etwa 30 der 42 Artikel werden geändert, wobei viele überlappende Vorschriften gestrichen werden, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig gibt es im Vergleich zum Gesetz von 2014 sechs neue Inhalte, darunter insbesondere die Anerkennung von gesammelten Lernergebnissen.