
Als Umsetzung früherer Anweisungen, ein Paket neuer Regelungen für den Mietmarkt in Riad einzuführen, hat die Allgemeine Immobilienbehörde Maßnahmen als Antwort auf die steigenden Mietpreise für Wohn- und Geschäftsimmobilien der letzten Jahre geprüft. Diese orientieren sich an den besten internationalen Praktiken. Kabinettsbeschluss und Königliches Dekret haben nun die folgenden regulatorischen Bestimmungen zur Regelung des Mietverhältnisses genehmigt:
Gesamtmiete
Erstens: Fünfjähriges Stopp der jährlichen Mieterhöhung für bestehende und neue Mietverträge für Wohn- und Geschäftsimmobilien im Stadtgebiet von Riad. Vermieter können die vereinbarte Gesamtmiete ab sofort nicht mehr erhöhen. Die Bestimmungen zur Mieterhöhung können auf andere Städte oder Teile davon ausgeweitet werden.
Zweitens: Ab sofort gilt für leerstehende Wohn- und Geschäftsimmobilien, die bereits vermietet waren, der Mietpreis des letzten Mietvertrags. Bei Erstvermietung wird der Preis frei zwischen Vermieter und Mieter vereinbart.
Vertragsdokumentation und automatische Verlängerung
Drittens: Mietverträge müssen im „Ejar“-Netzwerk registriert werden. Der Vermieter ist dazu verpflichtet. Der Mieter hat das Recht, die Registrierung zu beantragen. Widerspruch gegen die Vertragsdaten ist innerhalb von 60 Tagen nach Benachrichtigung möglich.
Viertens: Mietverträge im gesamten Königreich verlängern sich automatisch, sofern nicht eine Partei die andere mindestens 60 Tage vor Vertragsende über die Nichtverlängerung informiert. Ausnahmen gelten für Verträge mit einer Restlaufzeit von 90 Tagen oder weniger bei Inkrafttreten dieser Regelung sowie bei einvernehmlicher Auflösung.