Die Allgemeine Behörde für Lebensmittel und Arzneimittel hat die bevorstehende Umsetzung neuer technischer Lebensmittelvorschriften angekündigt, die die Transparenz von Lebensmitteln erhöhen und den Verbrauchern beim Essengehen ausreichende Informationen zur Verfügung stellen sollen, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können.
Sie wies darauf hin, dass ab dem 1. Juli 2025 Lebensmittelunternehmen verpflichtet sein werden, in ihren Speisekarten detaillierte Nährwertangaben zu machen, einschließlich eines Salzgehalt“-Hinweises als Hinweisschild neben Speisen mit hohem Salzgehalt, der Angabe des Koffeingehalts in Getränken und der Erläuterung der Zeit, die erforderlich ist, um die mit der Mahlzeit aufgenommenen Kalorien zu verbrennen.
Die Behörde stellte klar, dass diese Anforderungen für alle Speisekarten gelten, unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form vorliegen, einschließlich Online-Plattformen zur Essensbestellung.
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