Die General Food and Drug Authority hat den Entwurf der „Golf-Standardspezifikation für tiefgekühlte Frittierkartoffeln“ über eine Plattform für öffentliche Konsultationen eingebracht. Dies geschieht im Rahmen ihrer Bestrebungen, Gesetze und Standards weiterzuentwickeln, die die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln auf den Golf-Märkten gewährleisten. Die Spezifikation orientiert sich an regional und international anerkannten Gesundheitspraktiken und -vorschriften.
Der vorgeschlagene Entwurf, der zur Überprüfung und für Stellungnahmen von Fachleuten und Verbrauchern offensteht, legt präzise die Eigenschaften von tiefgekühlten Frittierkartoffeln fest. Diese werden aus frischen Kartoffelsorten hergestellt und sind für den direkten Verzehr nach dem Frittieren oder einer ersten Zubereitung bestimmt. Nicht frittierte oder nicht vorgegarte Produkte sind davon ausgenommen.
Die Spezifikation erläutert, dass die Form der Produkte gerade oder gewellt sein kann, wobei Scheiben oder Stücke bestimmte Abmessungen einhalten müssen. Die Scheibendicke reicht von 4 bis über 16 mm und wird von dünnen Scheiben bis zu sehr großen Stücken klassifiziert. Zulässig ist auch eine relative Längenabweichung von maximal 10 %, sofern die allgemeinen Qualitätsstandards eingehalten werden.
Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen
Die Spezifikation schreibt vor, dass die verwendeten Kartoffeln einwandfrei, sauber und frei von Mängeln, Austrieb sowie Pilz- oder Insektenschäden sein müssen. Für den Herstellungsprozess müssen Speiseöle und -fette verwendet werden, die den Spezifikationen entsprechen. Das Endprodukt darf keine teilweise hydrierten Fette sowie keine Stoffe oder Zutaten enthalten, die gegen die Bestimmungen der islamischen Scharia verstoßen, wie z. B. Schweinefleischprodukte und deren Derivate.
Es wird betont, dass das Endprodukt eine gleichmäßige Farbe und Textur aufweisen muss, frei von Fremdgerüchen oder -geschmack ist und einen Feuchtigkeitsgehalt von maximal 76 % für dünne, mittlere und dicke Scheiben bzw. 78 % für sehr große Scheiben hat.
Kontrolle von Pilzkontaminanten
Die Spezifikation beinhaltet Höchstgrenzen für Pestizidrückstände, Kontaminanten und Mykotoxine. Zusätzlich werden Kontrollen für die zulässige Strahlenbelastung im Produkt festgelegt, um sicherzustellen, dass keine Gesundheitsrisiken für Verbraucher bestehen.
Es werden präzise Prozentsätze für visuelle Mängel wie Bruch, Verfärbungen oder Defekte durch das Frittieren vorgegeben, wobei nur minimale, die Produktqualität nicht beeinträchtigende Werte zulässig sind.
Verpackung und Lebensmittelkennzeichnung
Die Behörde bestätigte, dass die Spezifikation von den Herstellern den Einsatz von Verpackungsmaterialien vorschreibt, die sicher sind, die Produktqualität erhalten und eine Kontamination, Austrocknung oder die Aufnahme von Fremdgerüchen oder -farben während Lagerung und Vertrieb verhindern.
Außerdem ist auf dem Lebensmitteletikett eine klare Angabe zur Produktform, der Art des verwendeten Frittieröls, etwaigen vorhandenen Lebensmittelzusatzstoffen, Nährwertinformationen, dem Verfallsdatum sowie dem Hinweis „Bis zum Verzehr bei einer Temperatur von nicht über -18°C lagern“ verpflichtend.