
Das Ministerium für Gemeinden und Wohnungswesen hat über die Plattform „Survey“ neue Verordnungsentwürfe zur Regelung der Tätigkeit von Bäckereien und Konditoreien vorgelegt. Diese Initiative zielt darauf ab, das Geschäftsumfeld zu verbessern, die Lebensmittelsicherheitsstandards zu erhöhen und organisierte Investitionen in diesem lebenswichtigen Sektor zu fördern, und zwar in Zusammenarbeit mit der Allgemeinen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde.
Diese Bemühungen sind Teil der umfassenderen Strategie des Ministeriums zur Vereinheitlichung der regulatorischen und operativen Standards für lebensmittelbezogene Aktivitäten, um den Schutz der Verbrauchergesundheit und die Einhaltung technischer und gesundheitlicher Vorschriften zu gewährleisten. Darüber hinaus soll es Unternehmern ermöglicht werden, innerhalb eines klaren Rechtsrahmens sicher in den Sektor einzusteigen und zu expandieren.
Hauptkategorien
Die vorgeschlagenen Verordnungen unterteilen das Bäckerei- und Süßwarengewerbe in vier Hauptkategorien: Erstens: „Normale Bäckereien“, zu denen Geschäfte gehören, die verschiedene Brotsorten zubereiten und verkaufen, zusammen mit Begleitprodukten wie Butter, Honig, Käse und Aufschnitt. Zweitens: „Halbautomatische Bäckereien“, die teilweise auf manuelle Arbeit und teilweise auf Maschinen angewiesen sind. Zu diesen Kategorien gehören auch Geschäfte, die Süßigkeiten vor Ort ohne externe Vermarktung zubereiten, und schließlich Geschäfte, die in lizenzierten Fabriken hergestellte vorverpackte Süßigkeiten ausstellen und verkaufen.
Die Vorschriften verlangen, dass Betriebe, die diese Tätigkeiten ausüben wollen, eine städtische Lizenz gemäß dem Lizenzsystem und seinen Durchführungsbestimmungen erhalten. Darüber hinaus ist eine Genehmigung des Zivilschutzes und der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich sowie eine gültige Gewerbeanmeldung, die die zu lizenzierende Tätigkeit umfasst.
Die neuen Vorschriften sehen mehrere Anforderungen an den Standort und das äußere Erscheinungsbild vor, z. B. das Verbot jeglicher Tätigkeit vor Erhalt oder nach Ablauf einer Lizenz, der Ausübung nicht lizenzierter zusätzlicher Tätigkeiten oder der Erweiterung über die Grenzen des Geschäfts hinaus ohne entsprechende Genehmigungen. Sie legen auch Wert darauf, dass die Fassade sauber und frei von zufälligen Aufklebern ist, dass nur vorgeschriebene Informationen wie Arbeitszeiten und elektronische Zahlungsmöglichkeiten erlaubt sind und dass die Schließung von genehmigten Parkplätzen oder deren Nutzung für nicht genehmigte Lagerung verboten ist.
Interne Umweltbedingungen
In Bezug auf das Innenleben von Geschäften verlangt das Ministerium, dass die Belüftungssysteme der saudischen Bauordnung entsprechen, dass die Belüftungsöffnungen mit Gittern abgedeckt sind, um Nagetiere und Insekten fernzuhalten, dass die Umgebungstemperatur 25°C nicht übersteigt und dass die genehmigten Kaminrichtlinien für kommerzielle Aktivitäten eingehalten werden.
Bei der Annahme von Lebensmitteln werden strenge Kontrollen durchgeführt, u. a. werden die Lieferungen bei ihrer Ankunft auf Temperatur, Sicherheit und Schädlingsfreiheit überprüft. Lieferungen, die die vorgeschriebenen Kühltemperaturen (4°C für gekühlte Lebensmittel und -18°C für gefrorene Lebensmittel) nicht einhalten, müssen zurückgewiesen werden, und die Gulf-Standards für Transport und Lagerung müssen eingehalten werden.
Bei der Lagerung müssen die Betriebe für eine saubere, trockene Umgebung mit angemessenen Regalen und Abständen sorgen und dürfen Lebensmittel nicht in Umkleideräumen oder neben Reinigungsmitteln lagern. Die genauen Lagertemperaturen sind nach Produktart festgelegt, wobei rohe Lebensmittel nicht über verzehrfertigen Produkten gelagert werden dürfen. Offene Lebensmittel müssen abgedeckt werden, und das Datum des Öffnens oder Auftauens muss aufgezeichnet werden, wobei das Prinzip „first in, first out“ gilt.
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