Die Generaldirektion für Steuern hat heute die Verlängerung der Frist für die Abgabe der Jahressteuererklärungen (Serie G Nr. 4 und Serie G Nr. 11) sowie der dazugehörigen Anhänge bekannt gegeben.
Die Steuerverwaltung stellte klar, dass die Verlängerung auch die jährliche Erklärung der Gehälter und Löhne (Serie G Nr. 29) für das Jahr 2025 betrifft – und zwar bis Dienstag, den 30. Juni 2026.
Die Generaldirektion für Steuern bestätigte, dass diese Verlängerung auch die Frist für die elektronische Abgabe der jährlichen Verrechnungspreiserklärung umfasst, wie in Artikel 151 bis 2 des Gesetzbuchs über direkte Steuern und ähnliche Abgaben vorgesehen.
Die Abgabefrist für die jährliche Einkommenssteuererklärung (Serie G Nr. 1) für das Jahr 2025 wurde ebenfalls verlängert, und zwar bis Donnerstag, den 30. Juli 2026.