Der Gesundheitsversicherungsrat hat Strafmaßnahmen gegen mehrere Arbeitgeber wegen Verstößen gegen die Bestimmungen des kooperativen Krankenversicherungssystems verhängt.
Der Rat teilte mit, dass die Entscheidungen 110 Arbeitgeber betreffen, mit Gesamtstrafen in Höhe von 2.556.000 Riyal. Zuvor hatte es mehrfache Warnungen gegeben, um die Verstöße zu beheben – insbesondere die fehlende Pflichtversicherung der Mitarbeiter und ihrer berechtigten Familienangehörigen.
Artikel 14 des kooperativen Krankenversicherungssystems sieht vor, dass Arbeitgeber bei Nichtanmeldung oder Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge die ausstehenden Prämien sowie eine Geldstrafe in Höhe von maximal dem Jahresbeitrag pro Person zahlen müssen. Zusätzlich können temporäre oder dauerhafte Beschäftigungsverbote für ausländische Arbeitskräfte verhängt werden.
Diese Maßnahmen sind Teil der Bemühungen des Rates, seine Aufsichtsfunktion zu stärken, um die Einhaltung der Pflichtversicherung durchzusetzen, die Rechte der Versicherten zu schützen und Fairness sowie Transparenz zu gewährleisten. Dadurch soll eine umfassende medizinische Versorgung nach höchsten Qualitätsstandards sichergestellt werden.
Der Rat überwacht kontinuierlich die Einhaltung der Versicherungspflicht und fordert alle Arbeitgeber auf, etwaige Verstöße umgehend zu korrigieren. Ziel ist der Schutz der Arbeitnehmerrechte und die Schaffung eines gesunden sowie sicheren Arbeitsumfelds.