Der Gouverneur erläuterte, wie Bewohner von zur Abriss freigegebenen Chruschtschowka-Gebäuden vorgehen sollen.
Das Gesetz zur umfassenden Gebietsentwicklung (CRT) in St. Petersburg soll nicht aufgehoben werden.
Laut dem Stadtoberhaupt haben die Behörden bereits einen schwierigen Weg im Zusammenhang mit diesem viel beachteten und anfangs umstrittenen Projekt zurückgelegt. Die Änderung des Bundesgesetzes erwies sich als schwierigster Teil der Aufgabe. Doch aktuell sei es gelungen, die Interessen der Petersburger zu schützen.
„Früher war die Gefahr einer Verschlechterung der Wohnverhältnisse real. Wenn keine Eigentümerversammlung stattfand, wurde das Gebäude in das CRT-Programm aufgenommen – mit diesem Ansatz waren wir nicht einverstanden. Jetzt wird ein Gebäude nur dann in das Programm aufgenommen, wenn zwei Drittel der Eigentümer in einer Versammlung dafür gestimmt haben. Wer nicht will, stimmt nicht ab.“
Der Gouverneur betonte, dass den Bewohnern vor der Abstimmung ein Fahrplan des Investors vorgelegt wird, damit sie die Vorteile der neuen Konditionen bewerten können. Gemäß dem Gesetz erhalten Petersburger, die einem Umzug zustimmen, neuen Wohnraum innerhalb der Grenzen ihres vertrauten Stadtbezirks oder einer benachbarten Gemeinde. Kurz gesagt: im selben Bezirk.
„Und die Hypothek wird für die neue Wohnung ohne Gebühren umgeschrieben – das Gesetz sieht diese Möglichkeit vor“, wurde bezüglich der Hypotheken ergänzt.
Eine Person oder Familie, die im Rahmen des CRT umzieht, zahlt also weiterhin monatliche Raten, jedoch für die neue statt der alten Wohnung.
Zuvor wurde berichtet, dass der Moratorium für das CRT-Gesetz 2026 nicht verlängert wird. Ebenso wurde bekannt, dass der Umzug aus den Chruschtschowkas von einem separaten Betreiber organisiert wird. Dessen Beteiligung an der staatlichen Struktur wird 50 Prozent betragen.
LESEN SIE AUCH:
Umzug aus Chruschtschowkas in St. Petersburg wird von einem staatlich zur Hälfte beteiligten Unternehmen organisiert
Die Abgeordneten der gesetzgebenden Versammlung von St. Petersburg haben ein Gesetz zum CRT-Betreiber in erster Lesung gebilligt.