Yogyakarta – Der Vorsitzende des Rates der Indonesischen Anwaltsbewegung (DePA-RI) begrüßte das Urteil des Verfassungsgerichts Nr. 145/PUU-XXIII/2025. Dieses stellt klar, dass Journalisten nicht sofort zivil- oder strafrechtlich belangt werden können, ohne dass zuvor der im Pressegesetz Nr. 40 von 1999 geregelte Mechanismus durchlaufen wurde.
„Die Entscheidung des Verfassungsgerichts, die vom Vorsitzenden Richter am 19. Januar 2026 verlesen wurde, muss umgesetzt und befolgt werden. Denn bislang wurden viele Journalisten in Zusammenhang mit ihrer journalistischen Arbeit kriminalisiert und ins Gefängnis geworfen“, sagte er in Yogyakarta.
Diese Erklärung gab der DePA-RI-Vorsitzende nach der Amtseinführung des neuen PWI DIY-Vorstands im Kepatihan-Komplex ab, wo er selbst zum Mitglied des Expertenrates des PWI DIY für die Amtszeit 2025–2030 ernannt wurde.
Neben ihm gehören dem Expertenrat Prof. Dr. Muchlas; Prof. Dr. Sujito; Prof. Pardimin, Dr. Aciel Suyanto, Dr. Esti Susilarti und Ahmad Subagya an.
Nach Ansicht des DePA-RI-Vorsitzenden widerspricht der „rechtliche Schutz“ in der Norm des Artikels 8 des Pressegesetzes der Verfassung von 1945 und hat keine bedingungslos bindende Rechtskraft, solange er nicht dahingehend ausgelegt wird, „die Anwendung straf- und/oder zivilrechtlicher Sanktionen gegen Journalisten bei rechtmäßiger Berufsausübung auszuschließen“.
Straf- oder zivilrechtliche Sanktionen dürfen demnach erst dann zur Anwendung kommen, wenn die Mechanismen des Gegendarstellungsrechts, des Korrekturrechts und die Prüfung von Verstößen gegen den journalistischen Ethikkodex durch den Presserat im Sinne einer restaurativen Gerechtigkeit zu keiner Einigung führen.
Er führte weiter aus, dass bislang viele Journalisten mit dem ITE-Gesetz oder dem alten Strafgesetzbuch unter Anklagen wie Verleumdung, übler Nachrede oder Beleidigung von Amtsträgern verfolgt worden seien.
„Durch dieses Verfassungsgerichtsurteil kann ein Journalist für seine journalistische Arbeit nicht sofort zivil- oder strafrechtlich verklagt werden, ohne dass zuvor die Schritte zum Gegendarstellungs- oder Korrekturrecht oder die Mechanismen des Presserats gemäß dem Pressegesetz Nr. 40 von 1999 ausgeschöpft wurden“, betonte er.
Er sprach sich zudem für Regelungen für soziale Medien aus, da die Öffentlichkeit, insbesondere die jüngere Generation, heute eher soziale Medien nutze als traditionelle Massenmedien lese.
Tatsächlich, so fuhr er fort, werde die Presse zwar traditionell als „Vierte Gewalt“ der Demokratie nach Exekutive, Judikative und Legislative betrachtet, heute würden soziale Medien jedoch oft als „Fünfte Gewalt“ angesehen.
Eine Regulierung sozialer Medien sei sehr wichtig, um eine klare Trennung zwischen journalistischer und nicht-journalistischer Arbeit zu definieren. Soziale Medien könnten die öffentliche Meinung durch Influencer, Buzzergruppen und ähnliche Akteure beeinflussen, die Falschmeldungen und „postfaktische“ Inhalte verbreiten könnten.
„Die rasante technologische Entwicklung erfordert angemessene regulatorische Instrumente, denn wir bewegen uns auf eine Ära zu, die man als ‚Herrschaft der Algorithmen‘ bezeichnen könnte“, sagte er. Künstliche Intelligenz (KI) spiele dabei eine sehr wichtige Rolle, und in Zukunft könnte es sogar eine Super-KI geben.
Zur KI lieferte der DePA-RI-Vorsitzende folgendes Beispiel: Wenn in der Rechtswissenschaft ein Rechtssubjekt nur eine natürliche oder juristische Person sei, stelle sich die Frage: Was ist mit Künstlicher Intelligenz? Ist KI ein Rechtssubjekt oder nicht?
Derzeit, so seine Einschätzung, handele es sich bei KI um ein Rechtssubjekt, da KI Transaktionen allein durch das Drücken der Schaltflächen „Zustimmen“ oder „Akzeptieren“ durchführen könne. Das bedeute, dass endgültige, vorausschauende und bindende Vereinbarungen mit KI getroffen werden könnten.
Gleichzeitig komme es bei Transaktionen oder Verkäufen mit KI so gut wie nie zu Vertragsverletzungen, wie sie im Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehen sind.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch gebe es den Grundsatz „pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten. Während eine Vereinbarung zwischen menschlichen Parteien für diese als Gesetz gilt, komme eine Vereinbarung mit KI allein durch das Drücken der „Weiter“- oder „OK“-Taste zustande.