Neu-Delhi. Beschäftigte der Zentralregierung können künftig 30 Tage Sonderurlaub in Anspruch nehmen, darunter 20 Tage Teilzeiturlaub, 8 Tage bezahlter Urlaub und 2 Tage eingeschränkter Feiertag. Dies wurde als Antwort auf eine Anfrage im Rajya Sabha bekannt gegeben.
Die Zentralregierung hat ihren Mitarbeitern ermöglicht, jährlich 30 Tage Erholungsurlaub (EL), 20 Tage Teilzeiturlaub (HPL), 8 Tage bezahlten Urlaub (CL) und 2 Tage eingeschränkten Feiertag (RH) aus persönlichen Gründen – einschließlich der Pflege älterer Eltern – zu nehmen.
Gemäß den „Central Civil Services (Leave) Rules, 1972“ können Mitarbeiter diesen Urlaub für persönliche Angelegenheiten wie die Betreuung von Eltern nutzen. „Mitarbeiter der Zentralregierung erhalten jährlich 30 Tage Erholungsurlaub, 20 Tage Teilzeiturlaub, 8 Tage bezahlten Urlaub und 2 Tage eingeschränkten Feiertag sowie weiteren Anspruch, den sie für private Zwecke verwenden können.“
Die seit dem 1. Juni 1972 geltenden Regeln sehen verschiedene Urlaubsarten vor, darunter Erholungs-, Teilzeit-, Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions-, Kranken-, Studien- und Diensturlaub.
Jeder Mitarbeiter führt ein „Urlaubskonto“, das jährlich am 1. Januar und 1. Juli aktualisiert wird. Genommener Urlaub wird abgezogen, Sonderurlaub wie Elternzeit jedoch nicht.
Bestimmte Urlaubsarten können kombiniert werden. Pro Dienstmonat gibt es 2,5 Tage Erholungsurlaub. Frauen (auch in Ausbildung) mit weniger als zwei Kindern erhalten bis zu 180 Tage Mutterschutz, Männer bis zu 15 Tage Vaterschaftsurlaub.