Das Gesundheitsamt des Regierungsbezirks Zentral-Tapanuli (Tapteng) in der Provinz Nordsumatra hat sich zu dem viral gegangenen Fall geäußert, bei dem ein Baby während des Geburtsvorgangs im Gemeindegesundheitszentrum Pinangsori verstarb.
Der Leiter des Gesundheitsdienstes erklärte, dass dieser Fall umfassend und unter Berücksichtigung medizinrechtlicher Aspekte betrachtet werden müsse. Die oberste Priorität des medizinischen Personals in einer Notfallsituation sei es, das Leben der Mutter zu retten.
Anschließend wurde der Ablauf der Entbindung von FJN geschildert. Sie traf am Montag um 06:15 Uhr WIB im Gemeindegesundheitszentrum Pinangsori ein, mit Anzeichen der Geburt, einschließlich des Abgangs von Schleim vermischt mit Blut.
Die Ergebnisse der Erstuntersuchung zeigten einen hohen Blutdruck (180/90 mmHg, später 160/90 mmHg). Der Fundusstand betrug 38 cm, jedoch konnte die fetale Herzfrequenz (FHF) trotz wiederholter Kontrollen nicht gehört werden. Eine interne Untersuchung (VT) zeigte eine Muttermundsöffnung von 8 cm mit dem Kopf in Position.
„Die Hebamme hatte eine Verlegung in ein Krankenhaus empfohlen, doch die Patientin und die Familie lehnten dies ab. Als Alternative wurde der Patientin geraten, sich auf die linke und rechte Seite zu legen“, hieß es in der Erklärung.
Um 09:30 Uhr WIB, nach vollständiger Öffnung, sah sich die Hebamme gezwungen, die Fruchtblase zu öffnen, was zu einer gelblich-grünen und trüben Fruchtflüssigkeit führte. Erneut wurde eine Verlegung vorgeschlagen, doch die Familie lehnte weiterhin ab.
In Anbetracht der nicht mehr vorhandenen FHF und im Wissen, dass der Fötus intrauterin verstorben war (IUFT), traf die Hebamme die Entscheidung, die Entbindung zum Wohle der Mutter fortzuführen.
Während des Geburtsvorgangs blieb der Kopf des Babys im Geburtskanal stecken. Die Schulter des Babys war ebenfalls im Geburtskanal eingeklemmt, und das Gewicht des Babys wurde auf 4 kg geschätzt.
Aufgrund des kritischen Zustands war die Hebamme gezwungen, dreimal einen Zugmanöver durchzuführen, da der Fötus einen IUFT erlitten hatte.
„Dieses geburtshilfliche Verfahren hätte eigentlich in einem Krankenhaus durchgeführt werden müssen. Da die Patientin und die Familie jedoch nicht einverstanden waren, leistete die Hebamme Geburtshilfe gemäß den Standards für eine normale Geburt“, fuhr die Erklärung fort.
Die Entscheidung wurde nach dem Grundsatz getroffen, dass die Sicherheit der Mutter oberste Priorität hat. Die Patientin hatte zudem eine Einverständniserklärung unterzeichnet, um die medizinischen Maßnahmen zu genehmigen.
Ergänzend wurde mitgeteilt, dass Patientin FJN am selben Tag gegen 17:00 Uhr WIB außer Gefahr war, sich zu erholen begann und mit täglicher Überwachung und Evaluation nach Hause genommen werden konnte.
Medizinrechtliche Grundsätze
Es wurde ebenfalls betont, dass das Handeln des medizinischen Personals im Gemeindegesundheitszentrum Pinangsori auf professionellen Standards und SOPs basierte.
Mehrere angewandte medizinrechtliche Grundsätze sind:
- Die Patientensicherheit ist das höchste Gebot (Salus Populi Suprema Lex).
- In Notfällen hat die Sicherheit der Mutter Vorrang vor der des Fötus (Safe Motherhood).
- Die Handlungen erfolgten gemäß den Standards für eine normale Geburt.
- Die Patientenakte wurde als rechtlicher Nachweis vollständig geführt.
- Die medizinische Ethik wurde gewahrt, indem die Patientin respektiert und die Vertraulichkeit gewahrt wurde.
„Medizinisch gesehen wies der Fötus seit der Erstuntersuchung keine FHF auf. Daher war die Rettung der Mutter die oberste Priorität. Die Schritte der Hebamme waren ethisch und professionell“, wurde betont.
Polizeianzeige und Viraler Verlauf in Sozialen Medien
Der Fall geriet ins öffentliche Rampenlicht, nachdem die Familie der Patientin eine mutmaßliche Kunstfehlerbehandlung bei der Polizei Tapteng angezeigt hatte (Strafanzeige Nr. STPL/B/421/VIII/2025/SPKT/RES TAPTENG/POLDASU).
Der Vater, Irawan, beschuldigte die Hebamme, dass ihr Baby mit abgetrenntem Kopf aufgrund ihrer Handlungen gestorben sei.
Der Fall verbreitete sich dann viral in den sozialen Medien, nachdem das Geschwisterkind des Opfers über ein Facebook-Profil ein Video der Leiche des Babys mit abgetrenntem Kopf hochgeladen hatte. Der Beitrag löste schließlich starke Reaktionen unter Netzbürgern aus.
Als Reaktion darauf bat das Gesundheitsamt Tapteng die Öffentlichkeit, kein vorschnelles Urteil zu fällen.
Der Leiter des Gesundheitsdienstes sicherte zu, dass man mit den laufenden rechtlichen Schritten kooperieren werde.
„Wir empfinden tiefstes Mitgefühl für die Familie der Patientin. Es muss jedoch betont werden, dass das medizinische Personal nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den geltenden Protokollen gehandelt hat, um das Leben der Mutter zu retten“, schloss die Erklärung.