Das Programm „Bürgerkonto“ bestätigte, dass Berechtigte bei der Verlängerung eines Mietvertrags keine Verpflichtung haben, ihre Daten im Programm zu aktualisieren – vorausgesetzt, der Vertrag ist über die elektronische Plattform „Ejar“ registriert und aktiviert.
Wie das Programm in einer Stellungnahme erläuterte, erfolgt die Überprüfung der Gültigkeit des Mietvertrags automatisch und regelmäßig durch eine direkte elektronische Anbindung an die „Ejar“-Plattform.
Es wurde klargestellt, dass das System solange die Existenz eines aktiven Vertrags prüft, wie der Berechtigte bereits „Aktiver Mietvertrag“ als Einrichtungstyp ausgewählt hat. Ein manuelles Eingreifen oder erneutes Hochladen des verlängerten Vertrags ist nicht nötig.
Diese Maßnahme ist Teil der fortlaufenden Bemühungen des Programms, Verfahren für Bürger zu vereinfachen, den Leistungsbezug zu erleichtern und den administrativen Aufwand zu verringern.
Diese technische Anbindung steigert die Effizienz der Datenverifizierung und stellt sicher, dass die Unterstützung auf der Grundlage präziser und stets aktueller Informationen die berechtigten Empfänger erreicht.
Das Programm betonte die Bedeutung einer korrekten und offiziellen Registrierung aller Daten – einschließlich der als Nachweis der Unabhängigkeit genutzten Mietverträge – auf den zugelassenen Regierungsplattformen. Nur so können der Anspruch und die Berechtigung auf monatliche Unterstützung garantiert werden.