Laut Berichten hat der Zoll in Shenzhen kürzlich eine Lieferung Ecstasy mit einem Bruttogewicht von 1.678,1 Gramm beschlagnahmt.
Während der Routineüberprüfung von Transitware fielen den Beamten Unregelmäßigkeiten im Röntgenbild eines als „Tierfutter“ deklarierten Pakets auf. Bei der Öffnung des Pakets entdeckten sie eine wellige Versiegelung und deutliche Spuren von Umpackung. Basierend auf dem Scan und der physischen Untersuchung bestand der Verdacht auf Drogen. Die weitere Überprüfung ergab zwei Beutel mit violetten Tabletten und zwei Beutel mit rosa Tabletten. Schnelltests bestätigten die Substanz als Ecstasy, was später durch eine professionelle Untersuchungsstelle verifiziert wurde. Der Fall wurde an die Zollfahndung zur weiteren Ermittlung übergeben.

Der Zoll warnt die Öffentlichkeit: Gemäß Artikel 347 des chinesischen Strafgesetzbuchs ist das Schmuggeln, Verkaufen, Transportieren oder Herstellen von Drogen – unabhängig von der Menge – eine Straftat, die gesetzlich geahndet wird.