Öffentliche Bedienstete in Unternehmen schaffen Austausch zwischen Staat und Wirtschaft
Das überarbeitete Gesetzesprojekt für öffentliche Bedienstete, das im September von der Regierung gebilligt wurde und demnächst dem Parlament vorgelegt werden soll, erweitert deren berufliche Möglichkeiten.
Demnach können sie projektbezogene Verträge abschließen, in bestimmten Unternehmen arbeiten sowie an Management und Betrieb teilnehmen.
Praxiserfahrung und Wissenstransfer – Vorteile für beide Seiten
Bei Verabschiedung des Gesetzes könnten öffentliche Bedienstete unter Aufsicht ihrer Behörden auch außerhalb des öffentlichen Dienstes tätig werden. Bei konsequenter Umsetzung profitieren alle Beteiligten: Behörden, Unternehmen und die Bediensteten selbst.
Durch externe Tätigkeiten sammeln öffentliche Bedienstete praktische Erfahrungen und können Verfahren aus einer anderen Perspektive bewerten. Diese Erkenntnisse helfen öffentlichen Einrichtungen, ihre Abläufe zu optimieren und serviceorientierter zu arbeiten.
Gleichzeitig können qualifizierte Bedienstete und Wissenschaftler ihre Expertise in der Praxis anwenden und weiterentwickeln. Dieser Mechanismus verhindert, dass wertvolle Kompetenzen verloren gehen.
Für den öffentlichen Sektor bedeutet dies bessere Personalfindung und -bindung sowie gesteigertes Ansehen der Behörden.
Unternehmen profitieren vom direkten Zugang zu Fachwissen und Managementerfahrung, was Trainingskosten senkt und die Effizienz steigert.
Insbesondere in technologieintensiven Bereichen und Forschungsprojekten können Unternehmen die Stärken beider Sektoren nutzen: Grundlagenforschung des öffentlichen und Anwendungsorientierung des privaten Sektors.
Unternehmen mit Experten, die Staatsrecht verstehen, können Politikvorgaben präziser umsetzen – etwa in Steuern, Investitionen oder Arbeitsrecht. Das mindert Rechtsrisiken und steigert die Betriebseffizienz.
Dieser Austausch verbreitet auch Innovationsgeist. Wenn öffentliche Bedienstete Forschungsergebnisse ihrer Einrichtungen in Unternehmen anwenden, gelangen wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in die Praxis und bringen beiden Seiten Nutzen.
Regelungen für Beschäftigte mit doppelten Rollen
Die neue Regelung wirft wichtige Fragen auf: Könnten Bedienstete mit doppelten Verpflichtungen ihre öffentlichen Aufgaben vernachlässigen? Besteht die Gefahr von Interessenkonflikten?
Für eine wirksame Umsetzung ohne Missbrauchsrisiken sind klare Regelungen und Kontrollmechanismen erforderlich.
Das Gesetz muss Tätigkeitsbereiche und erlaubte Beschäftigungsfelder im privaten Sektor genau definieren.
Beispielsweise sollten Beschäftigte von Universitäten und Forschungseinrichtungen nur in Unternehmen arbeiten, die Wissenschaft entwickeln oder Technologietransfer betreiben – also in Bereichen, die zum Aufgabengebiet ihrer öffentlichen Einrichtung passen.
Vorrang könnten Tätigkeiten in nicht-kommerziellen Organisationen wie Wissenschafts- und Technologieunternehmen oder Gründungszentren haben, statt in gewinnorientierten Unternehmen. So bleiben externe Aktivitäten an den Auftrag der öffentlichen Einrichtung gebunden und reduzieren rein gewinnorientierte Motive.
Zugleich müssen öffentliche Einrichtungen klare Regelungen zur Nutzung öffentlicher Ressourcen durch extern tätige Beschäftigte schaffen.
Ebenso sollten Unternehmen, die öffentliche Bedienstete beschäftigen, davon abgehalten werden, direkt Dienstleistungen oder Produkte an die Behörde dieser Bediensteten zu liefern. Falls solche Unternehmen an Ausschreibungen teilnehmen, müssen betroffene Bedienstete dies melden und von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen werden, um Objektivität zu wahren.