Am Morgen des 4. September veranstaltete das Komitee der Vaterländischen Front Vietnams in Hanoi eine Konferenz zur Einholung gesellschaftlicher Meinungsäußerungen zum Entwurf einer Resolution. Diese soll die Bedingungen, Verfahren und Abläufe für die Erteilung von Baugenehmigungen, die Arten von Bauwerken sowie den zulässigen Bebauungsanteil auf landwirtschaftlichen Flächen in den intensiv landwirtschaftlich genutzten Zonen Hanois regeln.
Ein Mitglied des Ständigen Ausschusses der Stadtparteileitung und Vorsitzende des Komitees der Vaterländischen Front Vietnams in Hanoi leitete die Konferenz.
Laut einem Vertreter der Abteilung für Landwirtschaft und Umwelt Hanois zielt die Verabschiedung der Resolution darauf ab, die Entwicklung der Landwirtschaft der Hauptstadt in Richtung eines ökologischen und nachhaltigen Modells zu fördern. Der Fokus liegt auf dem Zusammenspiel von Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialfaktoren, um die kulturellen und historischen Werte in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum zu bewahren und zu fördern, Naturkatastrophen vorzubeugen und zu bekämpfen sowie die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Produktionszonen nachhaltig zu entwickeln.
Die Umsetzung der Resolution soll auch dazu beitragen, die Effizienz der landwirtschaftlichen Produktion und das Einkommen der Landwirte zu steigern. Dies geschieht durch die Verknüpfung landwirtschaftlicher Produktion mit Verarbeitung, Produktabsatz, Ökotourismus und Erlebnisaktivitäten. So soll ein Beitrag zur erfolgreichen Erreichung der Wachstumsziele des Agrarsektors in der neuen Ära geleistet werden.

Ein Mitglied des Rechts- und Demokratieberatungsrates betonte, dass die Erlassung der Resolution notwendig sei. Dieses Problem werde seit langem angesprochen, aber noch nicht ausreichend und abschließend gelöst. Die Resolution werde daher den legitimen Bedürfnissen von Organisationen und Unternehmen entgegenkommen. Es handle sich jedoch um eine recht komplexe Angelegenheit. Die Regelungen in der Resolution müssten nicht nur den geltenden Rechtsvorschriften, dem Inhalt und dem Umfang der Dezentralisierung und Ermächtigung im Hauptstadtgesetz entsprechen, sondern auch einfach, umsetzbar und praktikabel in der Verwaltung sein.
Zu einigen konkreten Punkten wurde klargestellt, dass eine detaillierte Vorgabe zum Design jedes Bautyps – wie im Entwurf (Zementfliesenboden, Ziegelboden oder Zementestrich) – unnötig sei.
Darüber hinaus müsse der zulässige Bebauungsanteil sorgfältig überprüft werden; andernfalls könnte es bei der Umsetzung zu erheblichen Problemen kommen. So sehe der Entwurf beispielsweise vor, dass Organisationen und Einzelpersonen mit einer Fläche von 2.000 m² oder mehr höchstens 1,5 % der Fläche für den Bau eines Gebäudes mit einer maximalen Fläche von 30 m² nutzen dürfen. Was aber sei mit Grundstücken unter 2.000 m²? Dürfen diese überhaupt bebaut werden und wenn ja, wie groß darf die maximale Fläche sein?
