Sozialversicherung klärt Bedeutung der Meldung „Nicht ausgeglichen“

Die Allgemeine Organisation für Sozialversicherung hat die Bedeutung und den Hintergrund der Meldung „Nicht ausgeglichen“ erläutert, die in den Konten einiger Leistungsempfänger erscheint.
Über ihren offiziellen Account auf X teilte die Sozialversicherung mit: „Diese Meldung bedeutet, dass die Beitragszeiten nicht durch die Einmalleistung im Sozialversicherungssystem oder die Ruhegeldleistung im Zivilen Versorgungssystem ausgezahlt wurden.“
In einem weiteren Zusammenhang bestätigte die Sozialversicherung, dass die Ausstellung einer Freelance-Bescheinigung keinerlei Auswirkung auf die Rente des Leistungsempfängers im Sozialversicherungssystem hat.
Zudem stellte die Sozialversicherung klar, dass es nach den aktuellen Vorschriften des Systems derzeit keine Möglichkeit gibt, Beitragszeiten nachzukaufen.
Diese Informationen waren die Antwort der Sozialversicherung auf eine Anfrage eines Leistungsempfängers zur Möglichkeit des Nachkaufs von Versicherungszeiten.