Damit Unternehmensinformationen gesetzlich als „Geschäftsgeheimnis“ geschützt sind, müssen sie die Voraussetzungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb erfüllen. Für kleine und mittlere Unternehmen stellt die Aufrechterhaltung der erforderlichen Systeme zur Erfüllung dieser Anforderungen jedoch eine hohe Hürde dar.