Das Einwohnermelde- und Standesamt von Depok erinnert die Bevölkerung daran, die Eheregistrierung nicht aufzuschieben – unabhängig davon, ob es sich um muslimische oder nicht-muslimische Einwohner handelt. Dieser Schritt ist wichtig, um sicherzustellen, dass jede Ehe rechtlich gültig ist und im Bevölkerungsverwaltungssystem erfasst wird.
Die Leiterin des Amtes betonte, dass die Eheregistrierung nicht nur ein Verwaltungsakt ist, sondern einen rechtlichen Schutz für die Ehepartner und ihre Kinder darstellt.
„Religiös gültige Ehen werden vom Staat nicht anerkannt, wenn sie nicht dem Standesamt gemeldet wurden. Gemäß dem Ehegesetz Nr. 1 von 1974 und dem Bevölkerungsverwaltungsgesetz Nr. 23 von 2006 muss jede Ehe registriert werden. Für nicht-muslimische Einwohner erfolgt dies beim Einwohnermelde- und Standesamt, für Muslime beim Amt für religiöse Angelegenheiten“, erklärte sie.
Sie fügte hinzu, dass die Eheregistrierung viele Vorteile mit sich bringt: von der Änderung des Status im Familienregister auf ‚Registrierte Ehe‘ bis hin zur Erleichterung bei der Ausstellung einer Legitimationsbescheinigung für Kinder, die die Namen beider Elternteile enthält.
„Diese Registrierung schafft Rechtssicherheit und Schutz der Rechte für alle Familienmitglieder“, so die Amtsleiterin.
Das Amt betonte außerdem, dass es keine Frist für die Eheregistrierung gibt. Nicht-muslimische Einwohner können dies sogar kostenlos über den Online-Service SILONDO BERMULA (Online-Servicesystem des Depoker Einwohnermelde- und Standesamts: Sauber, Einfach und Reibungslos) auf der Website erledigen.
Über dieses System können Personen, die bereits religiös getraut wurden, die Registrierung online beantragen, ohne persönlich im Amt erscheinen zu müssen. Nachdem alle erforderlichen Dokumente hochgeladen wurden, vereinbaren die Beamten einen Termin für die Registrierung, bei dem das Paar und die Zeugen anwesend sein müssen.
„Kürzlich haben wir ein 80-jähriges Paar betreut, das seine Ehe erst jetzt registrieren ließ. Das beweist, dass wahre Liebe kein Alter kennt und es nie zu spät ist, sie amtlich zu bestätigen“, berichtete sie stolz.
Sie erläuterte weiter, dass Paare in nicht registrierten Ehen dennoch im Familienregister mit dem Status ‚Verheiratet, aber nicht registriert‘ erfasst werden können, gemäß der Verordnung des Innenministers Nr. 108 von 2019.
„Unsere Aufgabe ist die Erfassung, nicht die Legitimierung nicht registrierter Ehen. Dennoch stellen wir sicher, dass alle Einwohner ordnungsgemäß dokumentiert werden“, stellte sie klar.
Um ein Familienregister für Paare in nicht registrierten Ehen zu erstellen, müssen die Einwohner eine eidesstattliche Erklärung beifügen, die gemeinsam mit zwei Zeugen unterzeichnet wird. Dennoch rät sie Paaren, die Ehe beim religiösen Gericht anerkennen zu lassen, damit sie staatlich anerkannt wird.
„Ich rate jungen Leuten immer, offiziell beim Amt für religiöse Angelegenheiten zu heiraten. Wenn dies an einem Werktag geschieht, ist der Vorgang kostenlos. Falls bereits eine nicht registrierte Ehe geschlossen wurde, sollten die Voraussetzungen und Grundsätze gültig sein, damit die Ehe anerkannt werden kann“, riet sie.
Für nicht-muslimische Einwohner betonte sie die Bedeutung der Eheregistrierung beim Einwohnermelde- und Standesamt nach der Segnung durch einen religiösen Leiter in einer registrierten Einrichtung.
„Auf diese Weise erhalten die Paare eine Eheurkunde, die staatlich anerkannt ist. Der Prozess ist jetzt einfach, schnell und kostenlos“, versicherte sie.
Abschließend appellierte sie an alle Einwohner von Depok, gemeinsam für eine geordnete und korrekte Bevölkerungsverwaltung zu sorgen.
„Jeder Einwohner hat das Recht auf vollständige und gültige Bevölkerungsdokumente. Zögern Sie nicht länger, denn die Eheregistrierung bedeutet, die Zukunft der Familie zu schützen“, schloss sie.