Surat: Familiengericht spricht Scheidung wegen psychischer Grausamkeit und Vernachlässigung der Pflichten aus
Surat. Das Familiengericht hat einen Scheidungsantrag eines Mannes aus dem Bhatar-Viertel in Surat genehmigt. Der Ehemann argumentierte, seine Ehefrau habe ihre ehelichen Pflichten vernachlässigt, ihn psychisch und emotional misshandelt und sogar mit falschen Anschuldigungen gedroht.
Der Fall wurde vor der zusätzlichen Familienrichterin I.B. Pathan verhandelt. Die Seite des Ehemanns legte detaillierte Argumente und eine Chronik der Vorfälle vor.
Im Jahr 2014 heiratete Vijay (Name geändert), ein Bewohner von Bhatar, Sheetal (Name geändert) aus dem Udhna-Viertel. Ihr gemeinsamer Sohn „Granth“ (Name geändert) wurde am 6. Oktober 2015 geboren und lebt derzeit bei der Mutter.
Der Ehemann erklärte, er habe seine Frau nach der Hochzeit zu sich geholt und sich als idealer Ehemann verhalten. Die Frau jedoch habe grundlos Streit provoziert, ihren Sohn belastet und psychischen Druck ausgeübt. Sie habe weder Familienmitglieder respektvoll behandelt noch Interesse an Haushaltsaufgaben gezeigt.
Laut dem Ehemann eskalierte die Frau kleinere Konflikte, verwendete beleidigende Sprache und verhielt sich respektlos gegenüber ihren Schwiegereltern. Sie weigerte sich sogar, Mahlzeiten anzunehmen, die für ihre Schwiegermutter zubereitet wurden.
2016 verließ die Frau ohne Angabe von Gründen mit ihrem Sohn das gemeinsame Heim und kehrte nie zurück. Dennoch setzte sie die psychische Belästigung per Telefon und anderen Mitteln fort, was den Ehemann zwang, eine Anzeige bei der Frauenpolizeistation zu erstatten.
In seinem Scheidungsantrag betonte der Ehemann, seine Frau habe weder seine Würde als Ehemann respektiert noch eheliche Werte gelebt. Aufgrund fortwährender Drohungen, grausamen Verhaltens und der Vernachlässigung ihrer Pflichten beantragte er die Auflösung der Ehe.
Nach Prüfung aller Fakten, Beweise und Argumente kam das Gericht zum Schluss, dass die Frau ihren Ehemann unmenschlich behandelt und keine Bereitschaft zur Aufrechterhaltung der Ehe gezeigt hatte. Eine Fortführung der Ehe sei daher nicht mehr zumutbar.
Das Gericht stimmte dem Scheidungsantrag zu und ordnete die Auflösung der Ehe an.