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Neue Regelungen für Hinweisgeber auf dem Wertpapiermarkt

Veröffentlicht am 9. Januar | China Securities Regulatory Commission (CSRC)

Die China Securities Regulatory Commission (CSRC) hat am 9. Januar die „Bestimmungen zur Belohnung von Hinweisgebern bei Verstößen im Wertpapier- und Termingeschäft“ veröffentlicht. Die Regelungen traten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die neuen Vorschriften sehen eine deutliche Erhöhung der Belohnungsstandards vor:

  • Der Belohnungsanteil wurde von 1% auf 3% der aus dem Fall resultierenden Einziehungen und Geldstrafen angehoben.
  • Für Hinweise zu schwerwiegenden Verstößen wurde die Höchstbelohnung von 100.000 auf 500.000 Yuan erhöht.
  • Für Hinweise zu Fällen mit landesweiter Bedeutung, außergewöhnlich hohen Geldsummen oder bei Hinweisgebern aus internen Kreisen wurde die Höchstbelohnung pro Fall einheitlich von bisher 300.000 bzw. 600.000 Yuan auf 1 Million Yuan angehoben.

Zu den belohnungsfähigen Fällen zählen laut den Bestimmungen insbesondere schwere Verstöße, die:

  • die Ordnung des Wertpapier- und Terminmarktes erheblich stören,
  • die Finanzsicherheit ernsthaft gefährden oder
  • die legitimen Rechte und Interessen von Anlegern schwerwiegend verletzen.

Zudem wurde die Mindestschwelle für belohnungsfähige Fälle angehoben: Statt bisher bei Einziehungen und Geldstrafen von 100.000 Yuan liegt diese nun bei 1 Million Yuan.