Am 15. Oktober hat Guangzhou zwei Bekanntmachungen zu vorübergehenden Verkehrsregelungen während der 15. Nationalen Spiele und der Special Olympics veröffentlicht: die „Bekanntmachung über vorübergehende Verkehrsregelungen für Kraftfahrzeuge im Wettkampfgebiet Guangzhou“ und die „Bekanntmachung über die Einrichtung von Sonderspuren im Wettkampfgebiet Guangzhou“. Diese legen detaillierte Vorschriften für die vorübergehende Verkehrsregelung in bestimmten Gebieten und die Einrichtung von Sonderspuren während der Veranstaltungen fest.
Beide Regelungen treten am 6. November 2025 in Kraft und gelten bis zum 14. Dezember 2025. Danach greifen wieder die üblichen Bestimmungen.
Wechselnde Kfz-Zulassungen für Pkw
Die Gebiete mit vorübergehenden Verkehrsregelungen unterscheiden sich zwischen den 15. Nationalen Spielen und den Special Olympics.
Während der 15. Nationalen Spiele (6. bis 20. November 2025) gelten die vorübergehenden Verkehrsregelungen in folgenden Gebieten:
Während der Special Olympics (5. bis 14. Dezember 2025) gelten die vorübergehenden Verkehrsregelungen in folgenden Gebieten:

Während des Zeitraums der vorübergehenden Verkehrsregelung unterliegen in Guangzhou zugelassene Pkw (mit Yue-A-Kennzeichen) täglich von 7:30 bis 19:30 Uhr einer „gerade-ungerade“-Regelung basierend auf der letzten Ziffer ihres Kennzeichens (einschließlich temporärer Kennzeichen). An Tagen mit ungeradem Datum sind Fahrzeuge mit ungerader Endziffer (1, 3, 5, 7, 9) erlaubt, an Tagen mit geradem Datum Fahrzeuge mit gerader Endziffer (2, 4, 6, 8, 0). An den Eröffnungstagen der beiden Veranstaltungen, dem 9. November und dem 8. Dezember, wird die Beschränkung bis Mitternacht verlängert.
Während dieses Zeitraums ist zudem die Registrierung für nichtörtliche Pkw für die Fahrt während der Hauptverkehrszeiten an Wochentagen ausgesetzt. Nichtörtlichen Pkw ist die Einfahrt in die Gebiete mit vorübergehenden Verkehrsregelungen untersagt.
Ausgeweitete Lkw-Beschränkungen
Am Tag der Eröffnungsfeier der 15. Nationalen Spiele (9. November) ist – zusätzlich zu den bestehenden Lkw-Beschränkungen im Stadtgebiet – mittleren und schweren Lastwagen von 7:00 Uhr bis Mitternacht die Nutzung bestimmter Straßen untersagt. Dazu gehören die Guangfozhao-Autobahn, die Südchina-Autobahn, der nördliche Abschnitt der Guangzhou-Zweigstrecke der Shenzhen-Haikou-Autobahn, die Daguan-Straße, der Guangzhou-Shenzhen-Abschnitt der Guangzhou-Zweigstrecke der Shenzhen-Haikou-Autobahn und die städtische Schnellstraße Südost-West-Ring.
Während der 15. Nationalen Spiele und der Special Olympics (mit Ausnahme des 9. November) ist – zusätzlich zu den bestehenden Lkw-Beschränkungen im Stadtgebiet – schweren Lastwagen täglich von 7:00 bis 22:00 Uhr die Nutzung bestimmter Straßen untersagt. Dazu gehören die Guangfozhao-Autobahn, die Südchina-Autobahn, der nördliche Abschnitt der Guangzhou-Zweigstrecke der Shenzhen-Haikou-Autobahn und die Daguan-Straße.
Außerhalb der in den Bekanntmachungen festgelegten eingeschränkten Zeiten und Gebiete gelten weiterhin die bestehenden städtischen Lkw-Beschränkungen und die Beschränkungen für nichtörtliche Pkw zu den Hauptverkehrszeiten.
Dreitägige Schonfrist für neue Regelungen
Bei Verstößen gegen die Pkw- und Lkw-Beschränkungen sowie die Regelungen zu Sonderspuren während der ersten drei Tage jeder Veranstaltung (6.-8. November für die 15. Nationalen Spiele und 5.-7. Dezember für die Special Olympics) wird beim ersten Verstoß eine Verwarnung anstelle einer Geldbuße erteilt.
Es ist wichtig zu beachten, dass Verstöße auf verschiedenen Straßen am selben Tag separat behandelt werden. Verkehrsverstöße aus anderen Gründen werden weiterhin gesetzlich geahndet.
Anpassungen der Beschränkungen
Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf, der im Juli zur öffentlichen Stellungnahme veröffentlicht wurde, enthält die endgültige Bekanntmachung optimierte Anpassungen der Beschränkungszeiten und -gebiete.
Erstens wurde der tägliche Beschränkungszeitraum für Pkw an beiden Enden um 30 Minuten verkürzt, von 7:00-20:00 Uhr auf 7:30-19:30 Uhr. Die Verlängerung bis Mitternacht an den beiden Eröffnungstagen bleibt unverändert.
Zweitens gelten die Beschränkungen an den Abschlusstagungen beider Veranstaltungen nicht, was die Gesamtdauer der Beschränkungen um zwei Tage reduziert.