Wie heute bekannt wurde, startet das Förderprogramm für die Verschrottung und den Ersatz alter Nutzfahrzeuge am 21. August 2025.

Die Fördermittel für dieses Programm werden monatlich mit einer Gesamtobergrenze verteilt. Von August bis Dezember 2025 stehen für August bis November jeweils 30 Millionen Yuan und für Dezember 12 Millionen Yuan zur Verfügung.

Antragsberechtigt: Alle Stellen (einschließlich Unternehmen und Privatpersonen), die eine Straßengüterverkehrsgenehmigung besitzen.

Vergabeprinzip: Die Fördermittel werden nach dem Prinzip „monatliche Kontingentierung, keine Bezirks-/Gemeindebeschränkungen, Windhundverfahren, bis die Mittel erschöpft sind“ vergeben. Sind die monatlichen Mittel aufgebraucht, wird das Antragsverfahren ausgesetzt. Nicht abgerufene Mittel werden automatisch in den Folgemonat übertragen – mit Ausnahme des Dezembers, dessen nicht genutzte Mittel nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Die Förderstandards und Antragswege entsprechen weiterhin der Festlegung im Dokument Nr. 20 [2025].

Antragsfrist: Die Online-Antragstellung beginnt am 21. August um 10:00 Uhr. Anträge können gestellt werden, bis das monatliche Fördermittel-Kontingent erschöpft ist. Von September bis Dezember öffnet das Online-Portal zur Antragstellung jeweils um 10:00 Uhr am zweiten Arbeitstag des Monats (d.h. 2. September, 10. Oktober, 4. November, 2. Dezember) und schließt wieder, sobald das Kontingent ausgeschöpft ist.

Antragsweg: Über die App in dem entsprechenden Bereich unter „Service“ die Option „Antrag auf Förderung für Verschrottung und Ersatz alter Nutzfahrzeuge“ auswählen.